§ 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Darüber hinaus verpflichtet § 6 den Arbeitgeber die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. "Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben führen nur 72% der Unternehmen eine interne Gefährdungsbeurteilung durch. Speziell psychische Belastungen werden nur bei 55% der Firmen flächendeckend und systematisch erfasst." erläutert Dr. Thomas Olbrecht, Abteilungsleitung Markt- und Sozialforschung.
Um Betriebe und Einrichtungen zu unterstützen, bietet EuPD Research ein Messinstrument zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen psychischen Gefährdungsbeurteilung an. Dieses Online-Tool bietet die Möglichkeit, jeden einzelnen Arbeitsplatz im Unternehmen, unabhängig vom Standort und der Zeit, hinsichtlich des psychischen Gefahrenpotenzials zu analysieren. Der Fragebogen wurde durch Fachexperten von EuPD Research entwickelt, der sowohl Personenmerkmale als auch Merkmale der Arbeitstätigkeit in einer systematischen Erhebung beachtet. Vor diesem Hintergrund bietet EuPD Research drei gesetzeskonforme Module an, aus denen Sie das passende Verfahren für Ihr Unternehmen wählen können.
EuPD Research bietet langjährige Forschungserfahrung auf dem Gebiet des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit dem Corporate Health Audit, dem Corporate Health Jahrbuch, der Zertifizierung Gesundes Unternehmen und der Schulung zum BGM- und Präventionsmanager unterstützen wir die Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen und hocheffizienter betrieblicher Gesundheitssysteme in allen Branchen.