Die Höhe der Degression für Januar 2012 bestimmt sich auf Basis der installierten Leistung im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. September 2011. Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegt der Zubau im relevanten Zeitraum bei rund 5.200 MWp (davon entfallen 3.300 MWp auf die ersten neun Monate 2011).
Die Basisdegression beträgt 9 Prozent. Übersteigt die installierte Leistung in den für die Berechnung der Degression relevanten Monaten 3.500 MWp, erhöht sich die Degression um weitere 3 Prozent mit jedem weiteren installierten Gigawatt.
Für das kommende Jahr sind die Vergütungssätze wie folgt:
- Aufdachanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 30 kWp 24,43 Cent pro Kilowattstunde
- Aufdachanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 100 Kilowatt 23,23 Cent pro Kilowattstunde
- Aufdachanlagen mit einer Leistung bis einschließlich einer Leistung von 1 Megawatt 21,98 Cent pro Kilowattstunde
- Aufdachanlagen mit einer Leistung über 1 Megawatt 18,33 Cent pro Kilowattstunde
- Freiflächenanlagen 17,94 Cent pro Kilowattstunde.
Die anlagenscharfen Daten wurden noch nicht veröffentlicht.