Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1082337

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Solarparkflächen und Schafweide: Gibt es dafür Direktzahlungen?

(PresseBox) (Berlin, )
Solarparkflächen lassen sich auch als Schafweide nutzen. Auf diesen Flächen sind also gleichzeitig ein Gewerbe und ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Aber gibt es für solche Flächen Direktzahlungen?

Darf das Landwirtschaftsamt die Zuteilung von Zahlungsansprüchen verweigern?

Ein Schafhalter schloss mit einem Solarparkbetreiber einen Beweidungsvertrag ab. Für die beweideten Solarparkflächen beantragte er die Basisprämie für Schafweiden. Ab dem Jahr 2015 verweigerte das zuständige Landwirtschaftsamt die Zuweisung von Zahlungsansprüchen und in Folge auch die Basisprämie. Die Begründung: Der Schafhalter nutze die Solarparkflächen überwiegend für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit. Deshalb seien sie nicht beihilfefähig.

Gerichtsentscheidung: Landwirt bekommt Zahlungsansprüche und Direktzahlungen

Bereits das Verwaltungsgericht Regensburg gab dem Schafhalter recht: Das Landwirtschaftsamt musste ihm Zahlungsansprüche zuweisen und Direktzahlungen gewähren. In der Berufung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof München das Urteil der Vorinstanz. Dem Schafhalter stehen Zahlungsansprüche und Direktzahlungen nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zu (Urteil vom 01.06.2021 – 6 BV 19.98).

Trotz Nutzung zur Stromerzeugung hatten die Flächen ihre Beihilfefähigkeit nicht verloren. Denn sie lassen sich nach wie vor hauptsächlich für eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit nutzen. Nach Abzug der Fundamentflächen der Solaranlagenmodule verblieben insgesamt noch 14,82 Hektar Dauergrünland zur Beweidung. Eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung durch die Solaranlagenmodule lag aus Sicht der Richter nicht vor.

Auch aus dem „nationalen Verzeichnis der hauptsächlich für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzten Flächen“ ergab sich im Streitfall nach Auffassung des Gerichts kein rechtmäßiger Ausschluss aus der Agrarförderung.

Was bedeutet das Urteil für Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Das Urteil lässt auch Steuerberater erfreut aufhorchen. Denn bei der Übertragung von verpachteten Solarparkflächen setzt das Finanzamt häufig hohe Werte an und verwehrt die Begünstigungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen. „Wenn diese Flächen aber als Schafweide förderfähig sind, spricht das meines Erachtens dafür, dass sie auch für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer noch als land- und forstwirtschaftliches Vermögen begünstigt sein müssen“, sagt Erich Drescher von Ecovis in Bayreuth.

Erich Drescher, Steuerberater, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis in Bayreuth
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.