Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1081284

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Neues Betreuungsrecht: Mehr Rechte für Betroffene

(PresseBox) (Berlin, )
Die scheidende Bundesregierung hat im Mai das neue Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2023. Ziel ist unter anderem eine Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung sowie generell von betreuten Menschen.

Wer betroffen ist
Die Änderungen haben Auswirkungen auf (Pflege)-Kinder, Betreuungsbedürftige und Pflegeeltern, aber auch Ärzte und Krankenhäuser. Generell sind Betreuungen nur dann zulässig, wenn sämtliche anderen Maßnahmen im Vorfeld nicht ausreichen, um Betroffene ausreichend zu versorgen.

Mehr Mitsprache
Die Betroffenen müssen künftig intensiver in Betreuungsverfahren eingebunden sein. Sie haben ein Recht auf Information sowie Mitsprache und können auch bei gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung eines Betreuers mitreden. Entscheidungen darüber dürfen nicht gegen den freien Willen eines Volljährigen erfolgen.

Kontrollen
Generell gibt es mehr Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten für Betreuer. Und auch bei ihrer Auswahl sollen strengere Kriterien gelten. Sämtliche Vorschriften dazu sind künftig in einem Betreuungsorganisationsgesetz zusammengefasst.

Eherechtliches Notvertretungsrecht
Eine zentrale Änderung betrifft die Vertretungsmöglichkeiten des anderen Ehegatten in gesundheitlichen Notsituationen (Ehegattenvollmacht), die mit dem Gesetz eingeführt wird. Zukünftig ist der Ehegatte automatisch handlungsfähig und hat ein auf drei Monate begrenztes gesetzliches Vertretungsrecht. Zwangsmaßnahmen sind jedoch auch bei der Ehegattenvollmacht gerichtlich zu bestätigen. Die Vollmacht kommt nicht zum Einsatz, wenn der Patient vorher festgelegt hat, dass er keine Ehegattenvollmacht möchte, die Partner getrennt leben oder es eine anders lautende Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung gibt.

Was die Ehegattenvollmacht umfasst
Die automatische Ehegattenvollmacht bezieht sich auf die Einwilligung in Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie in ärztliche Eingriffe. Der Ehepartner kann auch Behandlungs- und Krankenhausverträge abschließen sowie Verträge über eilige Maßnahmen zur Rehabilitation und er hat einige weitere dringliche Regelungsbefugnisse.

Was das für Ärzte bedeutet
Für Ärzte und Krankenhäuser bedeutet die Neuregelung eine Erleichterung. „Sie haben bei der Einlieferung eines verheirateten, nicht handlungsfähigen Patienten sofort einen Ansprechpartner“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Daniela Groove in München, „der Ehegatte wird entlastet, weil er künftig nicht sofort ein Betreuungsverfahren anstreben muss. Ärzte sind für die Dauer des Notvertretungsrechts von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Notvertreter entbunden. Bei der Entscheidungsfindung über Behandlungsmaßnahmen können sie aber nicht allein entscheiden. Ärzte müssen den Ehegatten mit einbeziehen – wie heute schon bei einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuerbestellung.

Daniela Groove, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.