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Kontraproduktive Änderungen beim Umwandlungssteuerrecht

Die Politik fordert Änderungen am Umwandlungssteuerrecht, jedoch besteht hierfür keinerlei Notwendigkeit.

(PresseBox) (Berlin, )
„Durch dieses Gesetz können sich Unternehmen rasch und ohne größere steuerliche Belastungen neu aufstellen“, unterstreicht Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstand der Ecovis AG, einer der führenden Mittelstandsberatungen in Deutschland. „Hier haben wir es nicht mit Steuerschlupflöchern, sondern mit akzeptablen Gestaltungsinstrumenten zu tun. Sie dürfen bewusst eingesetzt werden, um Unternehmen auf der Suche nach tragfähigen Strukturen mehr Handlungsspielraum zu geben.“

Die zum Teil heftige Kritik hatte sich an dem Weg entzündet, über den unlängst das Automobilgeschäft von Porsche in den Volkswagen-Konzern eingebracht wurde. Nachdem eine Verschmelzung wegen drohender Klagen der Anleger und möglicher Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe unmöglich schien und Tranchenlösungen über Put- und Call-Optionen zu hohe Steuerlasten erzeugt hätten, setzten beide Unternehmen auf Umstrukturierung der Besitzverhältnisse. Basis des Integrationsmodells waren – nach Konzernangaben – das 2006 neu formulierte Umwandlungssteuergesetz, der Ende 2011 veröffentlichte Umwandlungssteuererlass und verbindliche Auskünfte der zuständigen Finanzbehörden. Das Gesetz regelt die Steuerfolgen von Umwandlungen, die Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen vornehmen. Um im Endeffekt missbräuchliche Gestaltung zu vermeiden, sind Sperrfristen von maximal sieben Jahren verankert.

„Das Gesetz enthält vernünftige Regelungen, die nicht nur multinationalen Konzernen zugute kommen“, so Rüchardt. „Denn auch viele mittelständische Unternehmen brauchen solche Rechtsgrundlagen. Änderungen würden die wirtschaftlich notwendigen Anpassungsprozesse weitaus schwerer machen. Wohin das führen kann, lässt sich an der Situation in Griechenland, Portugal und Italien ablesen.“

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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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