Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 980859

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Ecovis rechnet vor: Die neue steuerliche Förderung macht Elektrofahrzeuge unschlagbar günstig

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Reine E-Autos werden damit im Vergleich unschlagbar günstig. Wie Sie davon profitieren und wie viel Sie dabei sparen, rechnet Ihnen Anton Filser von Ecovis in Ingolstadt vor.

Wer einen Firmenwagen fährt, muss die Privatfahrten versteuern. Am häufigsten verwenden Dienstwagennutzer dazu die 1-Prozent-Methode. Weil die Bundesregierung mehr Elektroautos auf die Straße bringen will, gibt es für Stromer bisher schon eine Sonderregelung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Diese hat der Bundestag heute nochmal verbessert.

Bisherige und aktuelle Regelung

Aktuell gilt für alle Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Berechnung der 1-Prozent-Regelung nur der halbe Bruttolistenpreis. Das macht sie bei der Versteuerung deutlich günstiger als Diesel oder Benziner.

Zusätzlich Förderung für reine Elektrofahrzeuge

Das neue Gesetzesvorhaben verbilligt die Versteuerung von Privatfahren reiner Elektrofahrzeuge noch weiter. Voraussetzung ist, dass der Wagen rein elektrisch betrieben wird und der Bruttolistenpreis 40.000 Euro nicht übersteigt. „Besitzen Sie bereits einen Elektro-Dienstwagen? Dann können Sie trotzdem profitieren. Denn die Regelung gilt rückwirkend auch Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 gekauft wurden“, sagt Anton Filser von Ecovis in Ingolstadt.

Die Rechenbeispiele zeigen, was die Neuregelung im Vergleich zum Benziner oder Diesel bedeutet, die häufig bis zu 10.000 Euro günstiger sind:

Beispielrechnung für 1-Prozent-Regelung:

Bruttolistenpreis eines vergleichbaren Diesel oder Benziner        26.000 Euro

Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten        260 Euro

Bruttolistenpreis eines vergleichbaren Diesel oder Benziner        26.000 Euro

Beispielrechnung für die 0,5-Prozent-Regelung seit 2019:

Bruttolistenpreis des E-Autos        36.000 Euro

50 % des Bruttolistenpreises        18.000 Euro

Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten        180 Euro

Beispielrechnung für die neue 0,25-Prozent-Regelung:

Bruttolistenpreis des E-Autos        36.000 Euro

25 % des Bruttolistenpreises        9.000 Euro

Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten        90 Euro

Mit der Neuregelung müsste der Arbeitnehmer nur noch einen geldwerten Vorteil von monatlich 90 Euro versteuern. „Selbst die niedrigeren Anschaffungskosten eines Diesel oder Benziner können diesen steuerlichen Vorteil der Neuregelung nicht mehr ausgleichen“, fasst Ecovis-Experte Filser zusammen.

Sie wollen mehr wissen zum Firmenwagen? Dann holen Sie sich unsere Broschüre.

Website Promotion

Website Promotion
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.