Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1111217

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Bundesarbeitsgericht: Wer Geld für Überstunden will, muss diese nachweisen

(PresseBox) (Berlin, )
Möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden bezahlt bekommen, müssen sie auch künftig nachweisen, dass sie die Überstunden auf Anordnung gemacht haben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 04.05.2022 noch einmal klargestellt. Wie Arbeitgeber das Anhäufen von Überstunden grundsätzlich regeln können, erläutert Ecovis-Arbeitsrechtler Gunnar Roloff in Rostock.

Wann lassen sich Überstunden auszahlen?

In dem vom Bundesarbeitsgericht gerade entschiedenen Fall klagte ein Arbeitnehmer. Er forderte die Vergütung von etwa 350 Überstunden. „Wenn Arbeitsverhältnisse enden, verlangen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder Geld für unzählige Überstunden“, weiß der Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff. Sein Tipp: Damit Arbeitnehmer Überstunden nicht über einen längeren Zeitraum geltend machen können, sollten Arbeitsverträge die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung enthalten. „Im Idealfall spart das Arbeitgebern den extrem lästigen Zeitaufwand für die Prüfung vermeintlicher Überstunden.“ (Urteil vom 04.05.2022 5 AZR 359/21)

Fordern Arbeitnehmer Geld für geleistete Überstunden und klagen diese ein, dann müssen sie folgendes nachweisen:
  1. Sie haben die Arbeit in einem der normalen Arbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten und
  2. der Arbeitgeber hat die geleisteten Überstunden angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt.
Die Entscheidung des BAG ist aus Roloffs Sicht bemerkenswert, weil das Bundesarbeitsgericht jetzt klargestellt hat, dass sich diese Nachweispflichten auch nicht durch die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) begründete Pflicht zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungs-Systems geändert haben. Das Arbeitsgericht Emden war noch der Ansicht, durch das Urteil des EuGH vom 14.05.2019 ändere sich die Nachweispflicht im Überstundenvergütungsprozess – C-55/18 – [CCOO]. „Das Urteil des EuGH sollte Arbeitgeber dazu verpflichten, dass sie ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einführen müssen“, so Roloff.

Reicht eine Arbeitszeiterfassung zum Nachweis von Überstunden aus?

Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt, dass die Nachweispflichten für Überstunden auch vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung von 2019 gelten. Begründet hat das BAG seine Entscheidung, dass das Urteil des EuGHs die Auslegung und Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie regelte. Diese Bestimmungen zielen auf den Schutz, die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern ab, erläutert Arbeitsrechtler Roloff. „Sie haben nichts mit der Vergütung von Arbeitnehmern zu tun“, stellt er klar.

Mit dem BAG-Urteil sind Unternehmen in einem Vergütungsrechtsstreit nach wie vor in einer ziemlich komfortablen Situation. „Arbeitnehmer können nur im Einzelfall nachweisen, wann genau welche Überstunden und warum angefallen sein sollen“, berichtet Roloff aus seiner langjährigen Prozesserfahrung.

Website Promotion

Website Promotion
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.