Mit ihrem Urteil bestätigen die ZTG-Prüfer insbesondere die Interoperabilität von d.3 mit anderen Anwendungen im Bereich des Gesundheitswesens z.B. nach den DICOM- und HL7- Standards, u.a. CDA XML Arztbrief, den Funktionsumfang der Archivfunktionalität sowie die Qualitäten von d.3 bei Datenschutz und Datensicherheit. Damit sind wichtige Voraussetzungen für die künftigen Anforderungen an Archivsysteme erneut unter Beweis gestellt.
Die ZTG räumt dem Thema Archivierung und Dokumentenmanagement einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Nicht ohne Grund: In jeder medizinischen Einrichtung sind eine sorgfältige medizinische Dokumentation sowie eine ordnungsgemäße und beweiskräftige Archivierung aller anfallenden Daten unerlässlich. Auch vor dem Hintergrund der anstehenden Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, der Fallakte etc. ist ein auf Standards basierendes Dokumentenmanagement-System unabdingbare Voraussetzung. Die traditionelle Papierakte erscheint vor dem Hintergrund räumlicher Kapazitätsgrenzen und der der damit oftmals verbundenen logistischen Mängel häufig als veraltet und ineffizient. Hinzu kommt die immer stärker notwendige Orientierung hin zu integrierten Versorgungsformen, die eine hohe Verfügbarkeit von Patientendaten erfordert, die bei den Leistungserbringern beweissicher archiviert sind.
Für diese Einsatzgebiete ist d.3 laut Zertifikat künftig eines der best geeigneten Produkte am Markt. Die Orientierung von d.3 hin zu Standards basierend auf einer Service Oriented Architecture (SOA) prädestiniert das System umso mehr dafür, nicht nur bloßes Speichermedium, sondern grundlegender Bestandteil der technischen Infrastruktur im Klinikalltag zu werden.
Der Verleihung vorausgegangen war ein mehrstufiger Zertifizierungsprozess. Den Weg für die Zulassung zur Auditierung ebnete zunächst ein umfangreicher Fragenkatalog. Vor Ort wurde das System dann im Echtbetrieb getestet. Bislang haben nur zwei DMS-Produkte die schweren Hürden der ZTG genommen.