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Erneuerbare Energien: DQS begleitet Unternehmen bei Erfüllung des novellierten EEG §41

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Am 30. Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, der Bundesrat hat dem am 8. Juli zugestimmt. Mit der ab 1. Januar 2012 gültigen Fassung erweitert sich deutlich der Kreis von Unternehmen, die Anspruch auf eine Reduzierung der so genannten EEG-Umlage haben.

Bereits mit der vorangegangenen Fassung hat die Bundesregierung durch den Erlass von Teilen der EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien energieintensive Unternehmen gefördert. In Betracht kamen bislang Unternehmen mit einem Verbrauch von mindestens 10 GWh. Zudem mussten die Energiekosten mindestens 15 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen. Künftig beträgt der Mindestverbrauch von Strom nur noch 1 GWh pro Verbrauchsstelle, zum anderen wird der Mindestanteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung um einen Punkt auf 14 Prozent gesenkt. Bei Unternehmen mit einem Strombezug zwischen 1 GWh und 10 GWh wird die EEG-Umlage damit für den Stromanteil über 1 GWh auf 10 Prozent der ermittelten EEG-Umlage begrenzt.

„Die Novelle bringt auch hinsichtlich der Nachweispflicht für Unternehmen Änderungen mit sich“, bestätigt Fred Wenke, Leiter Geschäftsentwicklung Nachhaltigkeit der DQS. „Bei einem Strombezug von über 10 GWh tritt an die Stelle der so genannten "EEG41-Bescheinigung" verpflichtend ein zertifiziertes Energiemanagementsystem, z.B. nach EN 16001“, so der Experte weiter. Beläuft sich der Stromverbrauch auf unter 10 GWh, ist die Zertifizierung hingegen freiwillig.

EEG §41: EN 16001-Zertifikat ersetzt Bescheinigung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte im Mai 2011 die so genannte Übergangsregelung für den Nachweis der Zertifizierung bis zum 31.12.2011 verlängert. Das bedeutet, dass ein im Jahr 2011 ausgestellter „Nachweis in anderen Fällen“ (sog. "EEG41-Bescheinigung" der DQS) für das Antragsjahr 2012 anerkannt wird.
Die DQS begrüßt die Verlängerung der Übergangsregelung, da die Unternehmen aus ihrer Sicht nun ausreichend Zeit zur Einführung eines Energiemanagementsystems haben und die Zertifizierung nach EN 16001 erst im Jahr 2012 erforderlich ist.

Wichtig für die Zeitplanung bei der Einführung und Begutachtung eines Energiemanagementsystems ist eine Forderung der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle): Ein Zertifizierungsaudit nach EN 16001 darf dann vorgenommen werden, wenn das Energiemanagementsystem mindestens drei Monate im Unternehmen implementiert ist.

Die DQS rät stromintensiven Unternehmen daher, sich im Jahr 2011 nach EEG41 auditieren zu lassen und dies ggf. mit einem EN 16001-Voraudit (Delta-Audit) zu verbinden.

Zum Gesetzestext: http://www.bmu.de/...

Weitere Auskünfte:

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Team Nachhaltigkeit
August-Schanz-Straße 21
60433 Frankfurt am Main
E-Mail: nachhaltigkeit@dqs.de
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