Die betreffenden Telefone, welche die Rechte von Doro verletzen, bleiben in der Verwahrung von Doro, bis eine endgültige Entscheidung über deren Beseitigung getroffen wurde.
Bereits im Januar wurde dem deutschen Unternehmen ITM Einkauf der Verkauf eines Telefonmodells untersagt, das die eingetragenen Musterrechte für das Modell Doro PhoneEasy® 410gsm verletzte.
"Ich freue mich sehr, dass das Landgericht Hamburg unseren Standpunkt anerkennt. Wir beschäftigen uns kontinuierlich und intensiv mit Innovation, Design und Branding. Deswegen gehen wir auch schnell und konsequent gegen jegliche Verletzungen unserer geistigen Eigentumsrechte vor", so Jérôme Arnaud, Präsident und CEO von Doro.
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