Das Thema Energiemanagement ist für viele Unternehmen in Deutschland ein heißes Thema. Vor allem die Unternehmen des produzierenden Gewerbes interessieren sich dafür, um Steuererleichterungen, -befreiungen und andere Vorteile nutzen zu können. Zum 1. Januar 2013 ist die Neuregelung des Energie- und Stromsteuergesetzes in Kraft getreten. Allerdings waren die Rahmenbedingungen, unter denen die Unternehmen die finanziellen Vorteile in Anspruch nehmen können, bisher nicht eindeutig geklärt. Nun liegen die Rahmenbedingungen zum größten Teil vor. Für die Nachweisführung zum Spitzenausgleich existiert ein Entwurf der „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Juni 2013 veröffentlichte. Wann die Verordnung endgültig in deutsches Recht umgewandelt wird, ist derzeit leider noch unklar.
Die Frist für die Beantragung des Spitzenausgleiches steht dennoch fest und alle Unternehmen sollten sich trotz unklarer Rechtslage bereits jetzt mit dem Thema beschäftigen und analysieren, welches System sie zur Steuererleichterung einführen, wenn sie ihren Antrag bis zum 31.12.2013 einreichen wollen. Der „Richtungsweiser – Beispiele der Nachweisführung für den Spitzenausgleich“ kann dabei eine erste Orientierung sein. Das Dokument kann auf der Webseite von DNV Business Assurance heruntergeladen werden.
Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen bei der Entscheidung bedenken: Unabhängig von einer Steuererleichterung ist es für jedes Unternehmen sinnvoll, sich mit dem Thema zu beschäftigen, denn eine Steigerung der Energieeffizienz reduziert Kosten im Unternehmen nachhaltig. Zudem steigert der Umwelt- und Ressourcenschutz die dauerhafte Unternehmensleistung und trägt zur Standortsicherung bei.