Damit angeborene Sehschäden oder Fehlsichtigkeiten nicht zu lebenslangen Nachteilen werden, sind frühe Untersuchungen dringend geboten. Eltern sollten ihre Kinder daher von Geburt an genau beobachten. Sind die folgenden Auffälligkeiten zu beobachten, ist ein sofortiger Gang zum Augenarzt nötig:
- Zittern des Auges
- Trübungen
- grau-weißliche Verfärbungen der Pupillen
- hängende, die Pupille verdeckende Lider
In den ersten sechs bis zwölf Lebensmonaten sollten alle Kinder einem Augenarzt vorgestellt werden, die
- zu früh geboren sind,
- schielende oder anders fehlsichtige Geschwister haben oder
- Familienmitglieder mit erblichen Augenerkrankungen haben.
Nicht immer sind Sehstörungen leicht sichtbar. Auch Kinder ohne Auffälligkeiten oder besondere Risikosituationen sollten daher spätestens zwischen dem zweiten und dem dritten Geburtstag einem Augenarzt vorgestellt werden. So können mögliche Sehfehler frühzeitig entdeckt und korrigiert werden.
In ihrem aktuellen Themenheft "Sehen & Hören" gibt die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. Hintergrundinformationen zur Funktionsweise und den häufig-sten Störungen dieser wichtigen Sinne. Darüber hinaus werden Schutzmaß-nahmen und Möglichkeiten der Früherkennung von Seh- oder Hörstörungen vorgestellt. Informationen zu Funktionsweise und Auswahl von Brillen und Hörgeräten sowie Informationen über die wichtigsten Operationsmöglich-keiten runden das Angebot ab. Die 24-seitige Broschüre kann für 4,00 Euro (inkl. Versand) bei der VERBRAUCHER INITIATIVE, Elsenstraße 106, 12435 Berlin oder unter www.verbraucher.org bestellt oder heruntergeladen werden.