Das Wirtschaftsministerium engagiert sich nun für eine Verschärfung der von Brüssel vorgesehenen Verordnung, mit der die Kosten für das Telefonieren im Ausland erheblich gesenkt werden sollen. Neben einem Maximalbetrag für den Zuschlag pro Minute bei Gesprächen in ausländischen Mobilfunknetzen, der erheblich unter den derzeitigen Preisen liegen soll, fordert der Glos-Entwurf im Detail mehr Transparenz in der Abrechnung und höhere Flexibilität in der Tarifbindung zugunsten der Kunden.
Nach der Vorstellung der EU-Kommission sollte den Mobilfunknetzbetreibern ein Standard-Tarif vorgeschrieben werden, der die derzeitigen Gebühren in Höhe von einem bis drei Euro auf künftig 60 Cent pro Minute absenkt. Die Bundesregierung schlägt stattdessen vor, zusätzlich Tarife – wie Flatrates oder Volumentarife – zuzulassen, um damit Vieltelefonierer und Eigentümer von Mobiltelefonen mit Fotofunktion und Internetzugang weiter zu entlasten. Eine zügige Umsetzung noch vor dem nächsten Sommer ist angesichts der deutschen EU-Präsidentschaft ab 1.1.2007 wahrscheinlich.
„Aus Sicht der Verbraucher ist dies ein begrüßenswerter und längst überfälliger Schritt“, kommentiert DVPT-Vorstand Manfred Rühl. „Es drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass das Vorpreschen des Bundeswirtschaftsministers in dieser Frage darauf zielt, in Brüssel gut Wetter zu machen. Nachdem sich die Bundesregierung gerade mit ihrer Ausnahmeregelung zugunsten der Deutschen Telekom AG beim Thema VDSL-Regulierung gegen die Brüsseler Wettbewerbshüter positioniert hat, könnte die Glos-Initiative als Kuhhandel in dieser Richtung gedeutet werden“.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD hatten am vergangenen Montag den ursprünglichen Kabinettsentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes abermals zu Gunsten des ehemaligen Staatsunternehmens Deutsche Telekom AG (DTAG) modifiziert. Nach der Neuformulierung einer Begriffsdefinition („Neue Märkte“) kann die Deutsche Telekom zur Belohnung für ihre Investitionen im Bereich der Breitband-Glasfasernetze temporär von der Regulierung befreit und von der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur ausgenommen werden.