Der VDZ wird keine Kündigung des Altersversorgungstarifvertrags aussprechen, die vor dem 31. Dezember 2010 wirksam wird. Verleger und Gewerkschaften kamen überein, dass Gespräche zum Manteltarifvertrag aufgenommen werden können. Mögliche Veränderungen können nicht vor dem 31. Dezember 2010 wirksam werden.
Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, Gespräche über Onlinetätigkeiten in Bezug auf den Geltungsbereich des Gehaltstarifvertrags aufzunehmen.
"Der Tarifabschluss ist kein Traumergebnis", sagte DJV-Verhandlungsführer Hubert Engeroff, "aber mehr war vor dem Hintergrund der einsetzenden Krise auf dem Zeitschriftenmarkt nicht zu erzielen."
Über den Tarifabschluss im Zeitschriftenbereich wird der DJV-Gesamtvorstand als Große Tarifkommission am 26. November in Hannover beraten. Die Erklärungsfrist des Abschlusses endet am 4. Dezember.