DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Ich begrüße es, wenn das Finanzierungssystem des öffentlichrechtlichen Rundfunks einfacher und gerechter wird. Es muss jedoch verhindert werden, dass das Gebührenaufkommen für die Rundfunkanstalten niedriger ausfällt als derzeit." Auch mit der Haushaltsabgabe müsse sichergestellt werden, dass sich der Qualitätsjournalismus im öffentlichrechtlichen Rundfunk weiter entwickeln könne, so Konken. "Die Sender müssen ihrem Informations- und Unterhaltungsauftrag in vollem Umfang nachkommen können. Für ihren Programmauftrag brauchen sie das notwendige Finanzvolumen und Planungssicherheit."
Konken wies in diesem Zusammenhang die Forderung von Wirtschaftsverbänden zurück, ihre Unternehmen von der Zahlung einer Betriebsstättenabgabe auszunehmen, weil ihre Mitarbeiter bereits zahlten. "Auch Wirtschaftsunternehmen nehmen den öffentlichrechtlichen Rundfunk in Anspruch und profitieren von seinen Informationen, wie im Übrigen auch die öffentliche Hand. Sie können sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen und müssen zu den Gebühreneinkünften beitragen", betonte Konken mit Blick auf eine Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und weiterer Wirtschaftsorganisationen. Auch deren Ansinnen, ein Beitragsmoratorium im Rundfunkstaatsvertrag zu verankern, sei wegen der Bedeutung des öffentlichrechtlichen Rundfunks für die Meinungsbildung zurückzuweisen.
Ein weiteres Problem innerhalb der ARD sei, sagte Konken: "Zwischen den einzelnen ARD-Anstalten ist zunehmend ein wirtschaftliches Ungleichgewicht festzustellen. Die kleinen ARD-Sender und die von hoher Arbeitslosigkeit und demografischem Wandel besonders betroffenen Anstalten haben immer größere Schwierigkeiten, ihren Programmauftrag zu erfüllen." Das Ungleichgewicht müsse beseitigt werden.