Seit die taz 2003 Passagen eines Interviews mit dem damaligen SPD-Generalsekretär Olaf Scholz geschwärzt hat, die auf Wunsch der SPD-Pressestelle verändert werden sollten, hat sich wenig an der Interviewpraxis in Deutschland geändert - auch wenn sich viele Zeitungen und der DJV damals mit der taz solidarisierten. Viele Journalisten haben sich darauf eingestellt, dass es Änderungswünsche geben könnte. Aber gilt nun das gesprochene Wort oder hat der Befragte ein Recht auf Freigabe seiner ursprünglichen Aussagen? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es in der DJV-Broschüre.
Die Broschüre ist sofort auf der DJV-Homepage unter www.djv.de/... abrufbar. In gedruckter Form ist bei der DJV-Geschäftsstelle Bonn kostenlos erhältlich (E-Mail: ber@djv.de).