Zahlreiche weitere Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sind aus Sicht des DJV nicht transparent und wirtschaftlich nachteilig für die Freien. "Der Nordkurier versucht, den Freien ein besonders perfides System der wirtschaftlichen Ausbeutung überzustülpen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Freien sollen nicht nur Dumping-Honorare akzeptieren, sondern auch noch tatenlos zusehen, wie der Nordkurier ihre Texte und Bilder weiter verkauft, ohne sie zu beteiligen. Dieses Modell darf nicht Schule machen." Er hoffe deshalb darauf, dass das Landgericht Rostock die Einstweilige Verfügung erlasse.
Das Gericht hat für den 23. Juni eine mündliche Verhandlung über den Antrag des DJV anberaumt.