Mit der Gesetzesänderung befassen sich in diesen Tagen drei Ausschüsse des Bundesrates. Die Kritik des DJV am Regierungsentwurf zielt insbesondere auf den Umgang mit elektronischen Zugriffscodes ab. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes würde es für staatliche Behörden wie die Polizei erheblich einfacher, z. B. IP-Adressen anzufordern. Die Auskunft dieser Bestandsdaten soll sogar ohne Einbeziehung eines Richters möglich gemacht werden. Eine Information über die Abfrage sollen die Betroffenen nicht erhalten. Unter völlig unbestimmten Voraussetzungen soll die Polizei auf Mailbox-PINs und Log- in-Daten für E-Mail-Konten zugreifen können.
"Journalisten sind verpflichtet, ihre Informanten zu schützen", sagte der DJV-Vorsitzende. "Das ist nicht mehr möglich, wenn Polizei und Zoll legal E-Mails lesen und Mailbox-Anrufe mithören können." Die Länderkammer müsse der Bestandsdatenauskunft die rote Karte zeigen.