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Infinus-Verteidiger wollen beweisen: Anleger wurden nicht betrogen

(PresseBox) (Naumburg, )
Der Wirtschaftskrimi rund um den Infinus-Skandal geht in die nächste Runde. Dem Nachrichtendienst Tag 24 zufolge, haben die Verteidiger die Vernehmung aller in der Anklage aufgelisteten Anleger beantragt. Dies kann eigentlich nur als Hinhaltetaktik im ohnehin schon zähen Prozess gewertet werden, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Ganze 22.000 Zeugen will die Verteidigung im Fall Infinus hören. So viele Anleger hatte die Firmengruppe gewinnen können. Die Verteidiger wollen so beweisen, dass die Angeklagten die Anleger gar nicht betrogen haben. „Für die Betroffenen muss es den blanken Hohn darstellen, nach zahlreichen Berichten über das Luxusleben der Infinus-Verantwortlichen eine solche Aussage serviert zu bekommen“, so der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Folgendes sollen die Befragungen laut Tag 24 aufzeigen: Gerade „Kurzzeitanleger“ hätten ihren Blick nur auf die Renditen, nicht aber auf das Konzept Infinus gerichtet. Die Prospekte hätten sie nicht gelesen, die Tragfähigkeit der Anlage nicht hinterfragt. Deshalb hätte auch keine Täuschung seitens Infinus stattgefunden, Betrug also auch nicht. Hilmar Heinze: „Ein Mangel an Kreativität kann wahrlich nicht vorgeworfen werden. An Dreistigkeit ist die Argumentation aber nur schwer zu überbieten.“

Sie wirft aber auch Fragen auf: Ist der Umkehrschluss, dass eine Täuschung, also Betrug, stattgefunden hätte, wenn die Anleger die Prospekte gelesen hätten? Hat nur kein Betrug stattgefunden, weil die Betroffenen nicht im Vorfeld von diesem wussten? Handelt es sich hier um ein indirektes Geständnis? Diese Fragen können an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Klar ist nur, dass den Angeklagten gewerbsmäßiger Bandenbetrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen wird. Sie sollen ein illegales Schneeballsystem betrieben haben.

Auch den Verteidigern muss klar sein, wie merkwürdig ihr Antrag anmutet. „Er legt die Vermutung nahe, dass das Verfahren noch weiter in die Länge gezogen werden soll. Es wäre nicht das erste Mal, dass dies versucht wird“, so Heinze. Ob dem Antrag letztlich stattgegeben wird, muss sich erst noch zeigen.

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