Gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2016 hat sich der fachliche Inhalt kaum verändert. Die Norm wurde an europäischen Standards angepasst und unklare Formulierungen wurden überarbeitet und präzisiert. Der technische Kern blieb jedoch nahezu unverändert, weshalb die Bezeichnung der Norm auch nicht geändert wurde.
Für Fachplaner, Betreiber und Hersteller bedeutet dies: Anlagen und Systeme, die auf Grundlage der Ausgabe von 2016 errichtet oder konzipiert wurden, entsprechen weiterhin den geltenden Anforderungen. Eine Anpassung an die neue Normfassung ist nicht erforderlich und mit keinen zusätzlichen Investitionen verbunden.
„Die neue Version bringt keine grundlegenden Änderungen mit sich – sie sorgt aber für mehr Klarheit in der Anwendung. Wer bereits nach der Norm von 2016 gearbeitet hat, muss nichts umbauen oder anpassen“, erklärt Dipl.-Ing. Michael Schenkelberg, Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS).
Ziel der Norm ist es, die Sicherheit von Personen im Gefahrenfall etwa bei Amoklagen, gesundheitlichen Notlagen oder Naturkatastrophen durch strukturierte Kommunikationsprozesse und systematische Alarmauslösung zu erhöhen. Die Norm gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen, öffentliche Gebäude und Unternehmen mit erhöhtem Schutzbedarf.