Das neue Gesetz unterstützt nach Ansicht des BSHD eher die großen Energieversorger, anstatt die für eine Energiewende notwendigen dezentralen Versorgungsstrukturen. Im Erfahrungsbericht zum EEG des Bundesumweltministeriums gibt es Rechenbeispiele für ausgesuchte Anlagen, die die Problematik der neuen Vergütungsstruktur aufzeigen: So wird beispielsweise eine Anlage mit einer elektrischen Kapazität von einem Megawatt, die mit Waldrestholz befeuert wird, nach altem EEG mit bis zu 17,79 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Nach dem neuen Gesetz schrumpft diese Vergütung um mehr als drei Cent, auf 14,45 Cent pro Kilowattstunde. Aber gerade diese Anlagengröße entspricht dem Potenzial typischer Sägewerksbetriebe. Der BSHD fordert: Rinde muss in die Einsatzstoffvergütungsklasse II aufgenommen werden und mit einem Vergütungssatz von acht Cent pro Kilowattstunde versehen werden, mindestens aber in die Einsatzstoffvergütungsklasse I zum allgemeinen Satz von sechs bzw. fünf Cent pro Kilowattstunde. Derzeit ist ein reduzierter Satz von 2,5 Cent für Rinde vorgesehen. "Für die kleinen und mittelgroßen Betriebe kommt dabei erschwerend hinzu, dass sich die kalkulatorischen Voraussetzungen nicht verbessert haben. Im Gegenteil: Die Biomassepreise sind in der Zwischenzeit gestiegen", so Böltz.
Aktuell produziert die Säge- und Holzindustrie in nur 85 Biomassekraftwerken EEG-Strom aus fester Biomasse, für die es sonst in der Regel keine Verwendungsmöglichkeiten gibt. "Und während Strom aus Solarenergie und Windkraftwerken nur zur Verfügung steht, wenn die Sonne scheint oder Wind weht, liefert feste Biomasse Regelenergie, die benötigt wird, um Atomkraftwerke zu ersetzen", fügt Böltz hinzu. Vor allem der Einsatz von Sägewerksrinde ist für die Stromproduktion in Biomassekraftwerken ökologisch vorteilhaft: Der energetische Rohstoff fällt während der Holzverarbeitung als Reststoff an und ist somit vor Ort direkt verfügbar. Unnötige Brennstofftransporte und die damit verbundenen Umweltbelastungen werden vermieden.