Das Verhandlungsergebnis muss nun noch im Telekommunikationsrat am 7. Juni 2007 in Luxemburg bestätigt werden und kann dann Ende Juli in Kraft treten. Bundesminister Glos: "Ich bin zuversichtlich, dass der solide und tragfähige Kompromiss die Akzeptanz der Minister finden wird und die Verbraucher dann schon im Sommer von der Regelung profitieren werden."
Mit dem Kompromiss konnte die deutsche Ratspräsidentschaft wesentliche Aspekte der Ratshaltung durchsetzen. Der Verbraucherschutztarif - jetzt Eurotarif benannt - geht auf einen deutschen Vorschlag zurück.
Der Entwurf der Verordnung zum Auslands-Roaming stellt nicht nur eine einfache, unbürokratische und effiziente Lösung im Sinne einer "better regulation" dar, sondern ist auch durch eine Balance aus Verbraucherschutz und Wettbewerbssicherung geprägt. Die deutsche Präsidentschaft bzw. der Rat hatte es in den vergangenen Wochen in der Medienberichterstattung nicht leicht, nicht selten wurden Begriffe wie "verbraucherfeindlich" oder "branchenschützend" verwandt.
Bundesminister Glos dazu: "Ein Unterbieten bei den vorgeschlagenen Preisobergrenzen ist leicht und medienwirksam, hier aber fehl am Platz. Zielsetzung der Verordnung ist, die teilweise drastisch überhöhten Roamingentgelte deutlich abzusenken und den Verbraucher spürbar zu entlasten. Zugleich ist aber ebenso wichtig, Wettbewerb zuzulassen und Spielraum für Innovation und Tarifvielfalt zuzulassen, denn dies ist ebenso im Interesse der Verbraucher."