Dazu erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Gutachten bestätigt unsere Politik, die Förderung für den innovativen Mittelstand auszuweiten und für die betroffenen Unternehmen transparenter zu gestalten. Wir haben dafür mit dem neuen 'Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand' unser Angebot optimiert. Wichtig wäre, dass wir im Rahmen dieses Programms mit unserer erfolgreichen einzelbetrieblichen Förderung, die bislang nur in den neuen Ländern gilt, zukünftig auch mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland erreichen. Damit würden wir insgesamt die Breitenwirksamkeit der Technologie-Mittelstandsförderung erheblich verbessern."
Nachbesserungsbedarf sieht die Kommission unter anderem beim Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen. Bundesminister Glos: "Risikobeteiligungen sind ein entscheidendes Instrument, um Markeintritt und Wachstum junger innovativer Unternehmen zu ermöglichen. Die Vorschläge der Experten, den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes für die Tätigkeit von registrierten Wagniskapitalgesellschaften zu erweitern und auch Anreize für Business Angels zu schaffen, halte ich für vernünftig. Wie die Studie zeigt, sind wir aber mit Maßnahmen wie dem High-Tech Gründerfonds und unserem neu gestalteten Programm Existenzgründungen aus der Wissenschaft auf dem richtigen Weg."