Wesentliche Änderungen der Richtlinie sind:
- Verbot von chemischen Stoffen die krebserregend, erbgutschädigend oder Mutationen hervorrufen können.
- Verschärfung der Grenzwerte für bestimmte gesundheitsgefährdende chemische Stoffe, wie z. B. Blei und Quecksilber.
- Verpflichtungen der Hersteller ihre Spielzeuge mit adäquaten Warnhinweisen zu kennzeichnen, um Unfälle zu vermeiden.
- Verschärfung der Reglungen zu verschluckbaren Kleinteilen von Spielzeugen und zu Spielzeugen, die in Lebensmittel eingebettet sind.
- Verschärfung der Regelungen zur Verantwortlichkeit des Importeurs, um auch bei importierten Spielwaren erhöhte Sicherheitsanforderungen zu erlangen.
- Verbesserung der Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung auf den Spielzeugen.
- Verpflichtung der Mitgliedstaaten die Marktüberwachung und deren Kontrollen zu verstärken, mit besonderem Augenmerk auf die EU-Grenzen.
- Verpflichtung der Mitgliedstaaten Strafen und Sanktionen vorzusehen, für Hersteller und Importeure, welche die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie nicht einhalten.
Bundesminister Glos begrüßte den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung. Im Zuge der jetzt anstehenden Verhandlungen im Rat und im Europäischen Parlament wird sich Bundesminister Glos aber für weitere Verbesserrungen einsetzen, insbesondere wird die Überprüfung von Spielzeug und von seinen Herstellungsprozessen durch eine unabhängige Stelle weiterhin eine deutsche Kernforderung bleiben. Diese wird auch von der deutschen Spielzeugindustrie unterstützt, um die Sicherheit für Kinder und Eltern gewährleisten zu können und die Unbedenklichkeit ihrer Produkte zweifelsfrei zu belegen.