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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Brüderle begrüßt Erklärung der privaten Exportkreditversicherer

(PresseBox) (Berlin, )
In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die deutschen privaten Kreditversicherer, derzeit noch vom Bund abgesicherte Risiken für Exportgeschäfte mit kurzfristigen Kreditlaufzeiten in einem Großteil der EU- und OECD-Länder zu übernehmen, sofern sie ihnen von Exporteuren angetragen werden. Damit bestehen für deutsche Exporteure wieder annähernd gleiche Absicherungsmöglichkeiten auf dem privaten Versicherungsmarkt wie vor der Finanzkrise.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, begrüßte dieses Angebot: "Die erklärte Bereitschaft der Kreditversicherer, die derzeit noch beim Bund gedeckten Risiken wieder in die Bücher zu nehmen, ist ein positives Signal für unsere Exportwirtschaft. Als wichtiger Baustein für Exportfinanzierungen sind ausreichende Absicherungsmöglichkeiten im privaten Markt für unsere Exportunternehmen unerlässlich. Ich sehe in dieser Initiative ein weiteres Zeichen dafür, dass sich die Rahmenbedingungen für die deutsche Exportwirtschaft normalisieren."

Nach einer Mitteilung der EU-Kommission ist es grundsätzlich den privaten Kreditversicherern vorbehalten, die so genannten marktfähigen Risiken, d.h. kurzfristige Exportgeschäfte in EU- und OECD-Kernländern, abzusichern. Im Zuge der Finanzmarktkrise erließ die EU-Kommission eine Ausnahmeregelung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, staatliche Absicherungen zur Verfügung zu stellen. Deutsche Exporteure hatten von der im August 2009 erteilten Ausnahmegenehmigung in starkem Maße Gebrauch gemacht. Für kurzfristige Exportgeschäfte wurden zusätzlich über 20.000 Deckungsanträge beim Bund gestellt. Das der Exportwirtschaft allein aus dieser Maßnahme zur Verfügung gestellte Deckungsvolumen beläuft sich auf gut 3 Mrd. Euro. Dabei sind über 85 % der Exporteure, die diese Deckungen in Anspruch genommen haben, kleine und mittelständisch geprägte Unternehmen.

Die privaten Kreditversicherer verpflichten sich, für den größten Teil der EU- und OECD-Kernländer alle bisher beim Bund gedeckten Limite ohne erneute Bonitätsprüfung und zu den normalen Konditionen des jeweiligen Kreditversicherers zu übernehmen. Wegen dieser Erklärung und des zuletzt spürbaren deutlichen Rückgangs der Nachfrage nach Bundesdeckungen unter der Ausnahmeregelung ist die Bundesregierung überzeugt, dass der private Markt - mit wenigen Ausnahmen - ein ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt.

Bundesminister Brüderle: "Insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Exporteure war das von der Bundesregierung zusätzlich zur Verfügung gestellte Absicherungsangebot unerlässlich. Wir haben jetzt jedoch wieder einen Status erreicht, der es uns ermöglicht, die Krisenmaßnahmen weiter zurück zu fahren. Ganz im Sinne der Subsidiarität ist entscheidend, dass wir deutschen Exporteuren staatliche Absicherungsmöglichkeiten für ihre Exportgeschäfte nur dann anzubieten, wenn keine ausreichenden privaten Angebote zur Verfügung stehen."
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