Ehrengäste der feierlichen Eröffnungsveranstaltung am 13. November 2007 im Congress Centrum Bremen waren Seine Majestät Abdullah II. bin Al Hussein - König des Haschemitischen Königreiches Jordanien, und Bundesminister Michael Glos. In ihren Ansprachen an die Teilnehmer, Aussteller und Gäste betonten beide, dass die gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen vertieft werden sollten und wirtschaftliche Kooperation Teil der Friedenssicherung in dieser Region ist. Bundesminister Glos hob in seiner Rede insbesondere hervor, dass sich die guten bilateralen Wirtschaftsbeziehungen in den letzten Jahren weiterentwickelt haben. Das Königreich Jordanien sei zu über die Region Nah-Mittel-Ost hinaus ein wichtiger und international gefragter Gesprächspartner und setze mehr noch als viele andere Staaten der Region auf internationale Beziehungen. Bezug nehmend auf das abgeschlossene modernisierte Investitionsförderungs- und
-schutzabkommen, das den Investoren ein hohes Maß an umfassenden rechtlichen Schutz bietet und gleichzeitig Grundvoraussetzung für Investitionsgarantien zur Abdeckung nicht kommerzieller Risiken ist, ermunterte Minister Glos die versammelten Wirtschaftsvertreter, verstärkt in Jordanien zu investieren und damit ihre Chancen am Markt zu suchen.
Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung wurde der "Preis der deutschen Außenwirtschaft" erstmalig an einem Handwerksbetrieb verliehen. Das Traditionsunternehmen Waldkircher Orgelbau Jäger & Brommer hat sich insbesondere auf dem asiatischen Markt engagiert. Der Exportanteil des Unternehmens (18 Beschäftigte) beträgt derzeit mehr als 50%.
Abschluss des Deutsch-jordanischen Investitionsförderungs- und -schutzabkommens
Die Bundesrepublik Deutschland und das Haschemitische Königreich von Jordanien haben am 13. November 2007 im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des 7. Deutschen Außenwirtschaftstages in Bremen ein neues Investitionsförderungs- und -schutzabkommen unterzeichnet. Das Abkommen schafft günstige Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen in Jordanien und dient dem Ziel, die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder zu stärken. Es bietet Investoren ein hohes Maß an rechtlichem Schutz. Insbesondere gewährleistet es Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, den freien Transfer von Kapital und Erträgen, wertgerechte Entschädigung im Falle der Enteignung und die Möglichkeit für Investoren, im Falle von Streitigkeiten über Investitionen auf internationale Rechtsverfahren zurückzugreifen. Gleichzeitig ist das Abkommen die Grundvoraussetzung, die es der Bundesregierung ermöglicht, Investitionsgarantien zu gewähren, die nicht kommerzielle Risiken abdecken.