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Wenn der Anwalt zur Realsatire wird, SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Robert Binder zwischen Faxgerät, Faxen machen und Faktenverdrehung

(PresseBox) (Kleve, )
Manche Juristen wirken wie aus einem alten Paragrafenroman gefallen verstaubt, dramatisch und vor allem: unfreiwillig komisch. Ein besonders illustrer Vertreter dieser Gattung scheint Rechtsanwalt Robert Binder von der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin zu sein. Mit einer Argumentationsführung, die irgendwo zwischen juristischem Improvisationstheater und verbaler Gummizelle schwankt, sorgt Herr Binder derzeit für erhebliche Erheiterung im gesamten deutschsprachigen Netz.

Auslöser: Eine Reihe von Schreiben, in denen Binder im Namen vermeintlich empörter Mandanten wilde Behauptungen aufstellt ohne Substanz, ohne Beleg, dafür aber mit jeder Menge Drama. So unterstellt er seriösen Unternehmen wie der BBZ Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG beispielsweise "Kaltakquise“ obwohl nachweislich eine freiwillige Registrierung durch die Kunden selbst erfolgte, IP-Adressen dokumentiert wurden, Bandaufzeichnungen mit klarer Einwilligung existieren und das Ganze – man höre und staune im B2B-Bereich stattfand, wo bekanntlich kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 BGB) besteht.

Doch Herr Binder lässt sich von juristischen Realitäten offenbar nicht irritieren. Vielmehr entwickelt er daraus seine eigene "Bindersche Rechtslehre", in der belegbare Fakten optional, Emotionen Pflicht und Fantasie offenbar Kanzleistandard sind.

Insider munkeln inzwischen, der Berliner Anwalt kämpfe weniger für seine Mandanten als vielmehr gegen die Leere im eigenen Terminkalender. Denn offenbar hat sich herumgesprochen, dass seine Methoden eher in den Bereich der Mandantengenerierung durch Behauptungslyrik fallen. Wer keine Mandanten hat, braucht eben mediale Aufmerksamkeit und wenn’s nicht reicht, spielt man eben den Wächter des BGB in der Provinzposse.

Die BBZ Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, seit Jahrzehnten erfolgreich im Bereich digitaler Branchenverzeichnisse und Online-Marketing tätig, zeigt sich gelassen: „Wir sind es gewohnt, dass Mitbewerber mit harten Bandagen arbeiten. Aber Herr Binder hebt das Ganze auf ein neues Niveau irgendwo zwischen Dichtung und Denunziation“, so ein Sprecher des Unternehmens augenzwinkernd.

Juristisch sieht man sich bei der BBZ bestens aufgestellt: „Jede Registrierung ist dokumentiert, Aufträge wurden bestätigt, und der Bundesgerichtshof hat längst klargestellt, dass bei Geschäftskunden andere Regeln gelten. Wir begrüßen sachliche Auseinandersetzung aber was Herr Binder veranstaltet, ist eher ein Versuch, mit Nebelkerzen Mandate zu fangen. Nur leider hat er dabei die Zündschnur vergessen.“

Übrigens: Die letzte Google Bewertung zu Binders Kanzlei lobt „das große Schweigen nach dem Erstkontakt“. Vielleicht ist das auch eine Strategie: Wer nichts sagt, kann sich nicht irren.

Die BBZ-Verlagsgesellschaft empfiehlt Herrn Binder daher freundschaftlich den Besuch eines juristischen Update Seminars und ein bisschen frische Luft außerhalb des Elfenbeinturms. Humor schadet auch nicht wie man sieht, kann man über seine Praxis ja inzwischen sogar lachen. Mit Recht.
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