Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert innovativ arbeitende Verbünde, denen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen angehören können. Ein wichtiges Kriterium für die Bewertung der Vorhaben ist deren strategische Au srichtung. Die Federführung der Initiative muss bei Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland liegen. Das Programm ist offen für Themen aus verschiedenen Fachrichtungen; die Initiativen sollen möglichst interdisziplinär ausgerichtet sein.
"Wir setzen konsequent auf die Stärken in den Neuen Ländern. Ziel des Programms ist es, Kompetenzen überregional, themenorientiert und organisationsübergreifend zu bündeln und langfristige Forschungskooperationen anzuregen. Damit haben wir ein entscheidendes Instrument geschaffen, um die Innovationsfähigkeit und damit die Wirtschaftskraft in Ostdeutschland zu steigern", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Mittwoch in Berlin.
Langfristig sollen sich über das Programm international sichtbare, themenorientierte und wettbewerbsfähige Forschungsstandorte in den Neuen Ländern etablieren.
Das Bundesforschungsministerium hat sich bei dem Programm "Spitzenforschung und Innovati on in den Neuen Ländern" für ein zweistufiges Förderverfahren entschieden: Im ersten Schritt schlagen die ostdeutschen Wissenschaftsministerien dem BMBF bis Ende Februar 2009 jeweils bis zu vier Initiativen zur Förderung vor. Eingereicht werden die Konzepte durch Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland. In der zweiten Stufe bewertet eine vom Bundesforschungsministerium berufene unabhängige Jury bis zum 15. Mai 2009 diese Konzepte. Das BMBF fördert die erfolgreichen Projekte fünf Jahre lang, je Initiative stellt das Ministerium maximal 15 Millionen Euro zur Verfügung.
In der ersten Förderrunde des Programms, die als Pilotphase konzipiert war, wurden im Mai dieses Jahres sechs Initiativen für die Förderung ausgewählt. Das BMBF plant, für beide Förderrunden bis 2014 insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und das Programm finden Sie unter: www.bmbf.de/....