"Die Akteure in Forschung und Entwicklung in beid en Ländern müssen ihre Anstrengungen im Bereich der zivilen Sicherheit noch stärker bündeln, damit sie den grenzüberschreitenden Risiken, die unsere Bürger bedrohen, wirkungsvoll begegnen können. Themen der Zusammenarbeit sind Forschung zum Schutz vor Terrorismus, organisierter Kriminalität, Naturkatastrophen und Großunfällen, betonten die Ministerinnen. Ziel der Vereinbarung ist die wechselseitige Öffnung von Sicherheitsforschungsprogrammen sowohl in Deutschland als auch in Frankreich, wozu insbesondere die Sicherung der Warenketten zählt. Dabei geht es darum, Risiken beim Transport von Waren, wie die Einschleusung von Explosivstoffen, Waffen oder auch Plagiaten zu minimieren. Hier haben französische und deutsche Forschergruppen die Möglichkeit, im Rahmen von Ausschreibungen des BMBF und der ANR gemeinsam Anträge einzureichen.
Mit dieser Kooperation und mit einem internationalen Ansatz bei der Sicherheitsforschung wollen Frankreich und Deutschland nicht nur die künf tige Sicherheit des Nachbarlandes stärken, sondern auch einen Beitrag zur europäischen Sicherheitsarchitektur leisten.
Die Vereinbarung knüpft an bestehende Abkommen an, die bereits von der ANR und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), oder auch mit Unterstützung durch ANR und BMBF von den Instituts Carnot und der Fraunhofer-Gesellschaft umgesetzt werden.
Weitere Informationen unter: http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de.