Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 154 Euro. Interessierte erhalten den Prämiengutschein in einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Voraussetzungen und helfen darüber hinaus bei der Suche nach passenden Weiterbildungsinhalten und den entsprechenden Angeboten in der Umgebung.
Hintergrund der Verbesserung: Im Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz hat die Bundesregierung unter anderem die Einkommensgrenze im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) angehoben. Die Einkommensgrenze für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist mit dieser identisch, sie steigt deswegen in gleicher Weise.
Der Prämiengutschein ist eine Komponente aus dem Programm "Bildungsprämie" des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (BMBF). Seit dem 1. Januar umfasst die Bildungsprämie außer dem Prämiengutschein eine weitere Komponente: Mit dem "Weiterbildungssparen" kann jeder, der über ein nach VermBG gefördertes Ansparguthaben verfügt, damit auch vor Ablauf der Sperrfrist seine berufliche Weiterbildung finanzieren - der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt weiter bestehen. So lassen sich leichter aufwändige Weiterbildungen finanzieren. Beide Komponenten - Prämiengutschein und Weiterbildungssparen - können übrigens miteinander kombiniert werden. Erwerbstätige können also doppelt profitieren, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie und den Beratungsstellen vor Ort erhalten Interessierte unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 2623 000 und im Internet unter www.bildungspraemie.info.