Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 525464

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin, Germany http://www.bitkom.org
Contact Ms Arne Gattermann +49 30 27576202
Company logo of BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Olympia am Arbeitsplatz

(PresseBox) (Berlin, )
.
- Mehrheit der Arbeitnehmer darf keine Livestreams sehen
- Nur 4 Prozent wollen Olympia-Wettkämpfe bei der Arbeit im Web schauen
- Arbeitgeber entscheiden über private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Bei den Olympischen Sommerspielen in London werden so viele Wettkämpfe wie nie zuvor im Internet übertragen. Doch nur 4 Prozent der Angestellten wollen Olympia während der Arbeitszeit hin und wieder per Video-Live-Stream im Web schauen. 95 Prozent der Arbeitnehmer werden online keine Wettkämpfe am Arbeitsplatz ansehen. Der Hauptgrund: Den meisten (57 Prozent) ist es verboten, Video-Livestreams per Web zu schauen. Jeder Fünfte (20 Prozent) hat im Job keinen mit dem Internet verbunden Computer zur Verfügung. 28 Prozent interessieren sich nicht für Olympia. Das ergibt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. „Arbeitnehmer sollten sich zuerst nach der Regelung in ihrem Unternehmen erkundigen, bevor sie einen Livestream starten“, sagt der Arbeitsrechtsexperte des BITKOM, Arne Gattermann.

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF nutzen das Internet für die Berichterstattung zu den olympischen Spielen in London so stark wie noch nie: In sechs parallelen Video-Livestreams werden täglich bis zu 60 Stunden Sport im Internet zu sehen sein. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das die private Internetnutzung am Arbeitsplatz regelt. Allein der Arbeitgeber entscheidet darüber. Arbeitnehmer sollten sich zur Sicherheit in der Personalabteilung nach entsprechenden Regelungen erkundigen. BITKOM rät Arbeitgebern, klare Regeln für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz aufzustellen – etwa im Arbeitsvertrag, als Richtlinie oder Vereinbarung mit dem Betriebsrat. „Berufs- und Privatleben verschmelzen zunehmend miteinander“, so Gattermann. „88 Prozent der Arbeitnehmer sind auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten per E-Mail oder Handy erreichbar. Dies sollte auch umgekehrt bei der Frage der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gewürdigt werden.“

Zur Methodik: Für die Angaben zum Schauen der Olympischen Spiele per Internet-Livestream am Arbeitsplatz befragte das Forschungsinstitut Forsa im Auftrag des BITKOM 500 Berufstätige ab 14 Jahren. Die Daten zur Erreichbarkeit nach Feierabend wurden durch die Aris Umfrageforschung erhoben. Hierfür wurden 1.000 Personen ab 14 Jahren in Privathaushalten befragt. Beide Umfragen sind repräsentativ.

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.100 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.