Eine bessere Koordinierung und einheitliche Auslegung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sind erforderlich – und werden bereits im Rahmen der Datenschutzkonferenz (DSK) erfolgreich praktiziert.
Eine Reform ja – aber bitte mit Augenmaß und Sachverstand statt pauschaler Zentralisierung.
Mehr erfahren Sie in der BvD-Stellungnahme.
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In dieser Stellungnahme bezieht sich der BvD auf die Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Datenschutzbehörden der Länder vom 26.03.2025.