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BEKO HOLDING AG: Beschlüsse der 17. ordentlichen Hauptversammlung

(PresseBox) (Wien, )
Die 17. ordentliche Hauptversammlung der BEKO HOLDING AG hat am 30. Mai 2007 die folgenden Beschlüsse gefasst.

Tagesordnungspunkt 2: Gewinnverwendungsvorschlag
Vom im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 ausgewiesenen Gewinn in der Höhe von 16.249.896,95 EUR werden 900.000,00 EUR in Form einer Dividende an die Aktionäre im Verhältnis ihrer jeweiligen Beteiligung (5 Cent ja Aktie) ausgeschüttet und der Restbetrag in der Höhe von 15.349.896,95 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende gelangt ab 13. Juni 2007 zur Auszahlung.

Tagesordnungspunkt 3 und 4: Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtrates wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2006 die Entlastung erteilt.

Tagesordnungspunkt 5: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, wurde für das Geschäftsjahr 2007 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt.

Tagesordnungspunkt 6: Ermächtigung des Vorstandes zum Rückerwerb eigener Aktien
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und 1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt - höchstens 10 % der Stückaktien der Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung bis zum Ablauf des 30.11.2008 gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung in einer oder mehreren Tranchen zu einem Gegenwert erworben werden dürfen, der einen Preis von EUR 0,50 nicht unterschreitet und einen Preis von EUR 15,00 nicht überschreitet, und der Vorstandsbeschluss sowie das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich von dessen Dauer zu veröffentlichen ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Tagesordnungspunkt 7: Verwendung rückgekaufter Aktien
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand die gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern, nämlich zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien gegen Sacheinlagen von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder von sonstigen Vermögensgegenständen (z.B. Patenten).

BEKO Engineering & Informatik AG

Die BEKO HOLDING AG ist Österreichs größte börsenotierte Holding-Gesellschaft im Technologie-Umfeld. Sie beteiligt sich an einschlägigen Unternehmen und macht ihren Einfluss in Richtung Integration geltend. Dabei positioniert sich die BEKO HOLDING AG als strategische Finanzholding, deren Zweck die Integration mittelgroßer Technologiefirmen in ein besser abgestimmtes größeres Ganzes ist. Ziel der Technologiestrategie 2008+ ist es, als PLM-Supporter Marktführer in Mitteleuropa zu werden.

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