Nicolas Ehrschwendner, Geschäftsführer der Attingo Datenrettung spricht aus Erfahrung: "Im Fall von Privatpersonen schaut der Geschädigte meist durch die Finger - verlorene Kalkulationen, Datenbanken oder auch die Urlaubsfotos gelten versicherungstechnisch wie alle Daten als Vermögensschaden, der bei einer üblichen Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist."
Etwas anders sieht die Situation aus, wenn es sich um Unternehmen handelt. Diese können im Rahmen einer Datenträgerverlustversicherung solche Schäden versichern. Diese zahlt dann die Wiederherstellungskosten der Daten. In der Praxis wird diese Art von Versicherung von Unternehmen aber kaum abgeschlossen. "Viele Unternehmen wissen nicht, dass bei Standardversicherungen die verloren gegangenen Daten nicht abgedeckt sind."
Doch selbst wenn Datenverlust passiert, heißt das nicht, dass daraus ein bleibender Verlust entstehen muss. Professionelle Datenretter können Daten in den meisten Fällen wiederherstellen. Allerdings garantieren nur Spezialisten den Erfolg: "In mehr als 80 Prozent der Fälle, die Attingo zur Datenwiederherstellung erhält, wurde zuvor der Schaden durch Rettungsversuche von Technikern ohne Spezialwissen verstärkt oder sogar erst ausgelöst", weiß Ehrschwendner.
Der verlässlichste Schutz vor Datenverlust ist aber immer eine Sicherung der Daten, bei der regelmäßig überprüft wird, dass die Daten im Notfall rasch wieder verfügbar sind", so Ehrschwendner.