Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die Dekarbonisierung des europäischen Gebäudesektors. Die EPBD 2024 setzt dafür verbindliche Ziele, Mindeststandards und Nachweispflichten. Alle Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht überführen.
Ziel der Richtlinie ist es, den Gebäudebestand in der EU bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen. Der Handlungsdruck ist hoch: Gebäude verursachen aktuell rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 35 Prozent der CO₂-Emissionen. Drei Viertel des Bestands gelten als energetisch ineffizient, die jährliche Sanierungsquote liegt bei nur einem Prozent. Mit der EPBD 2024 sollen diese Werte deutlich verbessert werden. Die Richtlinie verpflichtet zu konkreten Maßnahmen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes: von der Planung über Bau und Betrieb bis hin zu Rückbau und Entsorgung. Entscheidend ist dabei nicht nur der Energiebedarf im Betrieb, sondern die Gesamtbilanz aller Emissionen.
Die fünf Kernbereiche der EPBD-Richtlinie 2024 im Überblick
Die EPBD 2024 stellt nicht nur neue Anforderungen an Gebäude, sondern strukturiert die Regeln für Planung, Bau und Betrieb neu. Im Fokus stehen fünf zentrale Vorgaben:
- Nullemissionsgebäude werden Standard
- Sanierungspflicht für ineffiziente Bestandsgebäude
- Verbot fossiler Heizsysteme
- Pflicht zur CO₂-Lebenszyklusanalyse
- Digitale Gebäudemodelle und Monitoring
Warum die EPBD-Richtlinie 2024 auch die Gebäudetechnik verändert
Mit der EPBD 2024 rückt erstmals auch die technische Gebäudeausrüstung ins Zentrum der CO₂-Bewertung. Rohrleitungssysteme, Dämmmaterialien und Verteilsysteme müssen künftig ihre Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus nachweisen: von der Herstellung bis zum Rückbau.
Besonders relevant ist dabei die sogenannte graue Energie – also die Emissionen, die bei Herstellung, Transport, Einbau, Wartung und Entsorgung eines Bauprodukts entstehen. In energieeffizienten Neubauten macht sie oft mehr als 50 Prozent der Gesamtemissionen aus. Ab 2028 sind entsprechende Daten im Energieausweis verpflichtend anzugeben, ab 2030 für alle Neubauten.
Damit verändert sich auch die Rolle der Produkte. Gefordert sind Systeme mit geprüften Umweltproduktdeklarationen (EPD) und digitalen Schnittstellen für BIM-Modelle und CO₂-Bilanzen.
Wie aquatherm dokumentierten Rohrsystemen zur Zielerreichung beiträgt
Rohrleitungssysteme von aquatherm sind so dokumentiert, wie es die EPBD künftig fordert. Alle relevanten Umweltdaten liegen in Form geprüfter Umweltproduktdeklarationen (EPD) vor. Die EPDs von aquatherm basieren auf einer Cradle-to-Gate-Betrachtung und erfassen den Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor. Zusätzlich enthalten die aquatherm Umweltproduktdeklarationen auch die Module C (Entsorgungsphase) und D (nächstes Produktsystem) entsprechend den Anforderungen der EN 15804+A2. Die Umweltproduktdeklarationen sind nicht nur Grundlage für CO₂-Bilanzen im Energieausweis, sondern auch für Nachhaltigkeitszertifikate wie LEED, BREEAM und DGNB.
Fahrplan in mehreren Phasen
Die EPBD 2024 ist mehr als eine technische Vorgabe. Sie ist ein Fahrplan mit klaren Fristen, verbindlichen Zielen und konkreten Anforderungen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen:
- Bis 2026 müssen nationale Umsetzungsstrategien stehen. Unternehmen sollten jetzt ihre Prozesse prüfen und Nachweisstrukturen vorbereiten.
- Ab 2028 gelten neue Vorgaben für große Neubauten – unter anderem die Pflicht zur CO₂-Lebenszyklusanalyse und die Einhaltung des Nullemissionsstandards für öffentliche Gebäude.
- Ab 2030 betreffen diese Anforderungen alle Neubauten. Gleichzeitig greifen verbindliche Sanierungsvorgaben für ineffiziente Bestandsgebäude.