Die angespannte Personallage in Apotheken zwingt Betriebe immer häufiger dazu, kurzfristig auf Personalengpässe zu reagieren. Eine Nachricht aufs private Handy der Mitarbeitenden mit der Bitte, spontan einzuspringen, erscheint vielen Apothekeninhaberinnen und -inhabern als praktikable Lösung. Doch der juristische Preis für diese Flexibilität ist hoch – vor allem dann, wenn keine klare rechtliche Grundlage besteht. Spätestens seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist klar: Wer auf Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit setzt, muss arbeitsvertraglich sauber vorbauen.
In dem Urteil vom 23. August 2023 (Az. 5 AZR 349/22) stellten die Richter klar: Eine kurzfristige Weisung ist nur dann wirksam, wenn sie im Vorfeld durch Betriebsvereinbarung oder vertragliche Regelung legitimiert wurde. Die Kenntnisnahme dienstlicher Nachrichten – etwa per SMS – könne im Einzelfall zu den Nebenpflichten gehören, sofern die Rahmenbedingungen transparent und verhältnismäßig definiert seien. Ohne eine solche rechtliche Grundlage verlieren arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen schnell ihre Wirksamkeit.
Für Apothekenbetriebe bedeutet das: Kurzfristige Personaldisposition ist nur rechtssicher möglich, wenn klare Regeln existieren. Besonders in inhabergeführten Apotheken ohne Betriebsrat muss über arbeitsvertragliche Regelungen sichergestellt werden, wann und wie Mitarbeitende erreichbar sein sollen – und in welchen Zeiträumen dies unzulässig ist. Andernfalls drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern auch datenschutzrechtliche Sanktionen, wenn etwa über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste kommuniziert wird, ohne die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.
In diesem rechtlich aufgeladenen Umfeld spielt die juristische Absicherung über branchenspezifischen Rechtsschutz eine zentrale Rolle. Denn Streitigkeiten über Erreichbarkeit, kurzfristige Weisungen, Datenschutzverletzungen oder arbeitsrechtliche Maßnahmen können nicht nur schnell eskalieren, sondern auch finanziell gravierend werden. Eine auf Apotheken spezialisierte Rechtsschutzversicherung schafft hier nicht nur im Konfliktfall Schutz, sondern bietet bereits im Vorfeld anwaltliche Beratung bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverhältnisse, Kommunikationswege und Reaktionspläne.
Die Anforderungen an Apothekeninhaber steigen. Neben fachlicher und wirtschaftlicher Verantwortung tritt zunehmend die Verpflichtung zu juristisch sauberem Handeln. Wer sich dieser Realität verweigert, riskiert mehr als einen Imageschaden – er setzt den eigenen Betrieb der Gefahr unkalkulierbarer juristischer Folgen aus.
Kommentar:
Der Alltag in Apotheken ist längst ein rechtliches Hochseil: Personalausfälle, spontane Einsätze und digitale Kommunikation treffen auf ein Arbeitsrecht, das Präzision statt Improvisation verlangt. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat deutlich gemacht: Gute Absichten reichen nicht. Wer kurzfristige Erreichbarkeit von Mitarbeitenden erwartet, muss sie arbeitsrechtlich absichern – oder riskiert vor Gericht zu scheitern.
In vielen Apotheken herrscht jedoch ein strukturelles Defizit. Arbeitsverträge sind lückenhaft, Datenschutzfragen ungelöst, rechtliche Beratung fehlt im Tagesgeschäft. Die Folge ist eine wachsende Unsicherheit auf beiden Seiten: Führungskräfte agieren auf Verdacht, Mitarbeitende fühlen sich unter Druck gesetzt. Eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung schafft an dieser Stelle nicht nur Sicherheit, sondern dringend notwendige Struktur.
Sie hilft, Prozesse zu klären, Risiken zu erkennen und Streitfälle zu vermeiden, bevor sie entstehen. Wer sich diesen Rückhalt sichert, übernimmt Verantwortung – für den Betrieb, für das Team und für die eigene unternehmerische Zukunft. In einem System, das jederzeit kippen kann, ist rechtliche Standfestigkeit keine Option, sondern betriebliche Pflicht.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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