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Versorgungszuschlag versandet, Verhandlungsmacht fehlt, Staatsauftrag bleibt im Verfahren liegen.

Ausgabe Nr. 160 | Der Tag zeigt, wie der Versorgungszuschlag zur Statikfrage der Versorgung wird.

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Stand: Freitag, 16. Januar 2026, um 18:27 Uhr

Apotheken-News: Kommentar zum Vortag

Kommentar von Seyfettin Günder zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten über den geplanten Versorgungszuschlag, die Verhandlungslösung im SGB V und die Verschiebung von Verantwortung im Versorgungssystem.

Es klingt auf dem Papier nach Bewegung: Ein Zuschlag, der ausdrücklich die Struktur sichern soll, jährlich verhandelt, mit Mechanik, Parametern, notfalls Schiedsstelle. In der politischen Sprache ist das bereits ein Fortschritt, weil es überhaupt wieder um Stabilisierung geht, nicht nur um Einsparlinien. Und doch steckt in genau dieser Konstruktion ein altes Muster, das die Branche seit Jahren kennt: Der Staat setzt ein Zielwort, aber er baut den Zielweg so, dass am Ende nicht der Zielerfolg zählt, sondern der Prozess.

Die Verhandlungslösung wirkt wie eine elegante Auslagerung. Nicht als böser Wille, sondern als bequeme Statik: Wenn man die Vergütung nicht klar festsetzt, sondern in einen jährlichen Aushandlungsmodus überführt, kann man sich später immer darauf berufen, es sei ja verhandelt worden. Das klingt nach Selbstverwaltung, nach Partnerschaft, nach Dynamik. In der Praxis ist es oft ein System, das Zeit frisst, Erwartungen bindet und am Ende mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner aus dem Raum geht. Wer den Konflikt in ein Verhandlungsformat verlagert, verlagert damit auch den politischen Druck. Und genau der fehlt dann dort, wo er eigentlich hingehört: bei der Verantwortung für die Versorgung.

Denn die Verhandlungsmacht ist nicht symmetrisch. Die Kassen verhandeln nicht aus sportlichem Interesse, sondern aus Budgetlogik. Das ist nicht moralisch zu bewerten, es ist ihr Systemauftrag: Beitragssätze stabil halten, Ausgaben begrenzen, Risiken abwehren. Wer glaubt, daraus entstehe automatisch eine “gute Lösung” für Apotheken, verwechselt Zielkonflikte mit Harmonielehre. Wenn dann noch eine Schiedsstelle droht, entsteht ein zweiter Effekt: Man verhandelt nicht mehr nur über Inhalte, sondern über die Frage, wer am Ende die schlechtere Alternative erträgt. Und diese Alternative ist für Betriebe, die jeden Monat Gehälter, Mieten, Energie, Technik und Pflichtleistungen zahlen müssen, nicht theoretisch.

Genau hier liegt die Sollbruchstelle der Idee. Ein Versorgungszuschlag, der die flächendeckende Struktur sichern soll, kann nicht dauerhaft davon abhängen, ob zwei Seiten im jährlichen Turnus eine Einigung finden, die zugleich Beitragsstabilität, Preislogik, Kostenentwicklung, Index und Statistik abbildet. Das ist, freundlich gesagt, ein komplexes Erwartungsbündel. Unfreundlich gesagt: ein Modell, das sich sehr gut damit rechtfertigen lässt, warum am Ende wieder nur ein Teil dessen erreicht wurde, was man vorher in Aussicht gestellt hat.

Der entscheidende Punkt ist ein ordnungspolitischer, nicht ein emotionaler. Die Versorgung mit Arzneimitteln ist kein Markt wie jeder andere. Das wird im Text selbst betont: Lieferkette, Zuständigkeiten, Kontrolle, einheitliche Regeln, Preisbindung, Kontrahierungszwang, Krisenfähigkeit. Wer das so beschreibt, hat im Grunde schon anerkannt, dass es ohne staatliche Setzung nicht funktioniert. Wenn man aber anerkennt, dass das System in Krisen und im Alltag verlässlich funktionieren muss, dann ist es widersprüchlich, die entscheidende wirtschaftliche Stabilisierung in eine Verhandlung zu geben, in der eine Seite strukturell sparen muss und die andere strukturell überleben muss.

Man kann das sehr konkret machen. Der Anspruch soll ab dem 1. Januar 2027 gelten. Das ist ein Datum, das sich gut liest, weil es Verbindlichkeit suggeriert. Gleichzeitig ist es ein Datum, das die Gegenwart entlastet. Zwischen heute und 2027 können viele Dinge passieren: politische Verschiebungen, Finanzlagen, Prioritäten, neue Sondertöpfe, neue Krisen. Der Verweis auf Parameter wie Verbraucherpreisindex und Kostenstrukturstatistik wirkt sachlich, aber er löst nicht das Kernproblem: Kosten sind nicht nur Statistik. Kosten sind Liquidität, Personalbindung, Ausfallrisiken, Pflichtaufgaben. Und diese Realität wird nicht dadurch stabil, dass man sie einmal im Jahr in ein Verhandlungsritual gießt.

Dazu kommt der zweite Strang, der in den Empfehlungen mitschwingt und eigentlich mehr Sprengkraft hat als der Zuschlag selbst: die Versand- und Plattformfrage. Wenn man feststellt, dass Plattformmodelle Verschreibung, Beratung und Abgabe entkoppeln, dann benennt man damit eine Systemveränderung. Entkoppelung ist nicht einfach “online”, sie ist ein anderer Mechanismus von Verantwortung. Wer die Verantwortungsketten auflöst, schafft Räume, in denen Aufsicht, Preisbindung und Zuständigkeit nicht mehr so greifen wie im klassischen Modell. Das ist nicht unbedingt kriminell, aber es ist strukturell. Und genau deshalb ist es so gefährlich, diese Diskussion als “Prüfauftrag” zu behandeln, während man gleichzeitig bei der Strukturfinanzierung auf Verhandlung setzt.

Denn wenn die wirtschaftlich attraktiven Teile der Versorgung leichter skalierbar werden und die verpflichtenden Teile an Ort und Zeit gebunden bleiben, dann kippt nicht sofort alles um. Es kippt schleichend. Man merkt es zuerst an Übernahmen, an Öffnungszeiten, an Personal, an Bereitschaftsdiensten, an der Bereitschaft, zusätzliche Aufgaben zu tragen. Und irgendwann steht man vor dem Ergebnis, das niemand politisch wollte, das aber aus dem Mechanismus folgt: weniger Standorte, mehr Ausdünnung, mehr Druck auf die verbleibenden Betriebe. Dann heißt es, man müsse “nachsteuern”. Das ist das klassische Nachlaufprinzip, und es ist immer teurer als klare Setzung.

Du hast in deinem Zusatztext etwas beschrieben, das man als Kernthese eines Kommentars sauber fassen kann: Der Staat macht es sich zu einfach, wenn er Verantwortung auslagert und am Ende so tut, als sei das Ergebnis naturwüchsig. Wenn Versorgung wirklich Staatsauftrag ist, dann muss der Staat auch den Mut haben, die wirtschaftliche Grundlage nicht in ein Format zu geben, das planmäßig scheitern kann. Verhandlungen sind nicht per se schlecht. Sie können klug sein, wenn beide Seiten ein echtes gemeinsames Ziel haben und die Parameter klar sind. Hier aber steht eine Seite unter dem Auftrag zu sparen, die andere unter dem Zwang zu liefern. Das ist ein asymmetrischer Konflikt, und Asymmetrie erzeugt keine Stabilität, sie erzeugt Reibung.

Eine zweite These liegt gleich daneben: Ein Zuschlag, der Struktur sichern soll, darf nicht als Trostpflaster funktionieren. Wenn man im selben Atemzug Debatten über Kettenbildung, Filialrechtsträger, Zweigapotheken, Versandhandelsaufsicht und Rezeptfälschungen führt, dann sieht man, wie groß das Feld der Unsicherheit inzwischen ist. In so einem Feld ist ein verhandelter Zuschlag ohne harte Durchsetzungskraft wie eine Brücke, die jedes Jahr neu vermessen wird, während der Verkehr darüber weiterrollt. Man kann das machen. Aber man darf sich dann nicht wundern, wenn die Brücke irgendwann nur noch deshalb hält, weil alle gelernt haben, mit Schlaglöchern zu leben.

Und genau das ist das “Dünne”, das du nicht akzeptierst: reine Prozesssprache ohne Machtantwort. Eine ordnungspolitische Entscheidung ist keine Einladung zur Moderation. Sie ist eine Setzung. Wenn man den Versorgungszuschlag im SGB V verankert, dann kann man das als Schritt in die richtige Richtung lesen. Aber es bleibt ein halber Schritt, solange nicht klar ist, ob die Verhandlung am Ende wirklich das Ergebnis liefern muss, das die Versorgung braucht, oder ob das Ergebnis wieder dem untergeordnet wird, was politisch gerade bequemer ist.

Am Ende läuft es auf eine schlichte Frage hinaus, die sich niemand gern so hart stellt: Will der Staat die Struktur wirklich sichern, oder will er vor allem vermeiden, dass ihm die Struktur politisch “um die Ohren fliegt”? Wer Struktur sichern will, muss nicht nur Ziele formulieren, sondern Mechanismen wählen, die Ergebnisse erzwingen. Wer nur vermeiden will, dass es knallt, wählt Mechanismen, die Zeit gewinnen.

In dieser Perspektive wird der Versorgungszuschlag zum Lackmustest. Nicht weil er alles löst, sondern weil er zeigt, ob man bereit ist, Verantwortung dort zu verankern, wo sie hingehört. Wenn man sich darauf verlässt, dass Verhandlungen den Systemkonflikt schon irgendwie glätten, landet man sehr wahrscheinlich wieder dort, wo du es beschreibst: viele schöne Vorschläge, viele Begründungen, und am Ende tragen die Betriebe die Folgen.

Das ist kein Pessimismus. Das ist Mechanik.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Verhandeln klingt kooperativ, ist hier aber vor allem eine Statikfrage: Wer spart, wer liefert, wer trägt das Risiko, wenn es nicht aufgeht? Der Versorgungszuschlag im Gesetz kann ein Signal sein – er wird aber nur dann zur Stabilisierung, wenn das Ergebnis nicht im Jahresritual verdampft, sondern strukturell durchsetzbar bleibt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Versorgung als hoheitlicher Auftrag beschrieben wird, darf ihre wirtschaftliche Grundlage nicht so gebaut sein, dass sie planmäßig scheitern kann, ohne dass jemand dafür einsteht. Die Asymmetrie zwischen Beitragslogik und Betriebspflicht löst sich nicht durch gute Worte, sondern nur durch Regeln, die Ergebnisdruck erzeugen. Sonst entsteht genau das, was später niemand gewollt haben will: ein Prozess voller Begründungen – und eine Struktur, die die Folgen selbst bezahlen muss.

SG
Prokurist | Publizist | Verantwortungsträger im Versorgungsdiskurs
Kontakt: sg@aporisk.de
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