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Versorgungskammer, Pflichtgeld, Verantwortungsbruch

Ausgabe Nr. 151 | Der Kommentar zeigt, warum Pflichtvorsorge ohne harte Aufsicht zur Vertrauensfalle wird

(PresseBox) (Karlsruhe, )
 

Stand: Mittwoch, 14. Januar 2026, um 19:33 Uhr

Apotheken-News: Kommentar von heute

Kommentar von Seyfettin Günder zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten über Pflichtsystem, Treuhandmaßstab, Haftung

Die Versorgungskammern sind kein Kapitalmarktspielplatz. Sie sind eine Staatskonstruktion im Mantel der Selbstverwaltung, und sie leben von einem einzigen Versprechen: Wer nicht wählen kann, muss nicht bangen müssen. Genau deshalb ist jedes “kann passieren” in diesem System keine Erklärung, sondern eine Bankrotterklärung der Maßstäbe.

Der Punkt ist nicht, ob ein Portfolio die Verluste anderswo “kompensieren” kann. Der Punkt ist, dass Pflichtgeld eine andere Würde hat als freiwilliges Anlegergeld. Hier geht es nicht um Mut, sondern um Treuhand. Nicht um Renditehunger, sondern um die schlichte Pflicht, Risiken so zu begrenzen, dass man sie später nicht wegmoderieren muss.

Wenn im Raum steht, dass im US-Immobiliengeschäft ein hoher dreistelliger Millionenbetrag an Wert verloren gehen kann, dann ist das nicht “ein Segment”. Es ist ein Stresstest für die Governance. Die Quote am Gesamtvermögen mag klein wirken, der Betrag wirkt groß, weil er zeigt, dass die Kontrollkette nicht früh genug gebremst hat. Und in Pflichtsystemen gilt: Wer spät bremst, beschädigt mehr als die Bilanz. Er beschädigt das Rechtfertigungsfundament.

Besonders unerquicklich ist die kommunikative Nebenwirkung: Zum Jahreswechsel wird über das alte und das neue Jahr gesprochen, aber das heikle Risiko bleibt draußen. Das ist kein Schönheitsfehler. Das ist der Moment, in dem Mitglieder spüren, dass sie zwar zahlen müssen, aber nicht im selben Maß informiert werden, wie es ein Treuhandverhältnis verlangen würde. Wer nicht kündigen kann, braucht nicht Trost, sondern Klarheit.

Und Klarheit heißt: Welche Entscheidung hat wann welches Stop-Recht überfahren. Wer hat Partner geprüft, wer hat Risiken bewertet, wer hat Freigaben erteilt, wer hat gewarnt, wer hat überhört. Wenn im Nachgang ein externer Manager geholt, Partnerregeln verschärft und Compliance “gestärkt” werden, dann ist das ein stilles Eingeständnis, dass das Alte nicht genügte. Es ist Korrektur als Nachsatz. Pflichtsysteme brauchen Korrektur als Struktur.

An dieser Stelle kippt die Debatte automatisch in die nächste Frage, die niemand gern hört: Wer trägt Konsequenzen, die den Namen verdienen. Ein Postenwechsel ist ein Signal, aber kein Ersatz für Verantwortlichkeit. Verantwortlichkeit heißt, dass Fehlentscheidungen nicht im Nebel der Gremien verschwinden. Sie heißt auch, dass die Aufsicht nicht erst dann wach wird, wenn die Wertminderung schon in der Welt ist.

Das ist der eigentliche Staatsauftrag in Pflichtsystemen: nicht Gewinne sichern, sondern Fehlanreize klein halten. Wenn Pflichtbeiträge die Basis sind, dann muss die staatlich gerahmte Aufsicht so funktionieren, dass riskante Konstruktionen früher auffallen als den Mitgliedern lieb ist. Sonst bleibt am Ende nur das zynische Gefühl: Zwang ist sicher, aber Sicherheit ist optional.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Zusagen “unberührt” bleiben. Die entscheidende Frage lautet, ob dieses System beweisen kann, dass es aus Fehlern Regeln macht, die wehtun, weil sie echte Grenzen ziehen. Pflichtvorsorge darf nicht von Beschwichtigung leben. Sie muss von Nachvollziehbarkeit leben.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es gibt Sätze, die beruhigen. Und es gibt Strukturen, die schützen. Pflichtsysteme dürfen beides nicht verwechseln, weil Beruhigung das Vertrauen nur leiht, Schutz es verdient. Wenn der Betrag groß wirkt, ist das kein Kommunikationsproblem, sondern ein Hinweis darauf, dass Vorsorge hier als Technik behandelt wurde, nicht als Vertrauensvertrag.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Pflichtbindung macht jede Intransparenz doppelt schwer, weil sie das Ende der Wahlfreiheit voraussetzt. Wer Treuhand sagt, muss Kontrolle zeigen, bevor sich Risiken materialisieren, nicht danach. Wer Korrektur sagt, muss neue Grenzen setzen, die künftig auch den eigenen Apparat einschränken. Sonst bleibt am Ende nur die bittere Logik: Das System zwingt zum Mitmachen, aber zwingt sich selbst zu wenig zur Vorsicht. Und genau das darf nicht der Normalzustand werden.

SG
Prokurist | Publizist | Verantwortungsträger im Versorgungsdiskurs
Kontakt: sg@aporisk.de
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Wer das für Formalie hält, unterschätzt die Verantwortung, die Sprache heute tragen muss.
Ein Kommentar ist keine Meinung. Er ist Verpflichtung zur Deutung – dort, wo Systeme entgleiten und Strukturen entkoppeln.
Ich schreibe nicht, um zu erklären, was gesagt wurde. Ich schreibe, weil gesagt werden muss, was sonst nur wirkt, wenn es zu spät ist.
Denn wenn das Recht nur noch erlaubt, aber nicht mehr schützt, darf der Text nicht schweigen.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH gilt als führender, unabhängiger Fachmakler mit tiefgehender Spezialisierung auf die vielschichtigen Versicherungsrisiken der Apothekenbranche. Mit ihrem einzigartigen Mix aus umfassendem Branchen-Know-how, fundierter juristischer Expertise und innovativer digitaler Prozesskompetenz begleitet ApoRisk Apotheken strategisch bei der Erfassung, Bewertung und passgenauen Absicherung betrieblicher Risiken. Als provisionsneutraler Partner agiert das Unternehmen konsequent im Interesse seiner Kundinnen und Kunden und steht für verantwortungsbewusste Betriebsführung mit Weitblick. Unter dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ verbindet ApoRisk zukunftsweisende Versicherungslösungen mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen des Gesundheitswesens und schafft so eine verlässliche Basis für nachhaltigen Erfolg.

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