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Spekulationssteuer bei Apothekenübergabe

Wie familiäre Nachfolgen zum steuerpflichtigen Risiko für Apothekeninhaber werden

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Wenn Apotheker ihren Betrieb oder betriebsnahe Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation übertragen, lauern steuerliche Risiken, die oft übersehen werden. Insbesondere bei teilentgeltlichen Übergaben kann das Finanzamt eine steuerpflichtige Veräußerung annehmen – etwa wenn Pflegeverpflichtungen oder Rentenzahlungen vereinbart sind. Wird die Spekulationsfrist von zehn Jahren unterschritten, droht ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn – selbst ohne tatsächlichen Verkauf oder Geldzufluss. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestätigt diese Auslegung und zwingt Apothekeninhaber zu mehr steuerlicher Sorgfalt. Wer den Generationenwechsel nicht präzise vorbereitet, riskiert unerwartete Steuerlasten im entscheidenden Moment der Übergabe.

Immer mehr Apothekeninhaber möchten ihren Betrieb im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generation übertragen. Doch was als familiäre und generationensichernde Maßnahme gedacht ist, birgt erhebliche steuerliche Risiken: Teilentgeltliche Übergaben – etwa bei vereinbarten Pflegeleistungen oder Rentenzahlungen – können unerwartet Spekulationsgewinne auslösen.

Der Bundesfinanzhof (Az. IX R 13/22) hat nun klargestellt: Auch innerhalb der Familie kann eine Übergabe als steuerpflichtige Veräußerung gelten, wenn eine Gegenleistung erfolgt. Besonders betroffen sind Apothekenbetriebe mit Immobilien im Privat- oder Betriebsvermögen, die innerhalb der Zehnjahresfrist übertragen werden.

Nach § 23 EStG unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung von Immobilien der Besteuerung, wenn zwischen Anschaffung und Übergabe weniger als zehn Jahre liegen. Dies gilt auch dann, wenn keine direkte Zahlung erfolgt, sondern eine sonstige Gegenleistung vereinbart wird. Für Apotheker, die etwa ihre Betriebsimmobilie oder ein vermietetes Objekt im Zuge der Übergabe weitergeben, kann dies zu einer unerwarteten Steuerlast führen.

Problematisch wird es vor allem dann, wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um die fällige Einkommensteuer zu begleichen. Die Steuerpflicht entsteht unabhängig davon, ob tatsächlich ein Verkaufserlös erzielt wurde.

Apothekeninhaber sollten die geplante Übergabe daher frühzeitig und detailliert mit Steuerberatern und Rechtsanwälten abstimmen. Wichtig ist insbesondere die Bewertung der Immobilie, die Prüfung der Spekulationsfrist sowie eine klare vertragliche Gestaltung der Gegenleistungen. Auch bei Apotheken, die in Gesellschaftsformen wie GmbH oder OHG betrieben werden, können zusätzliche steuerliche Fallstricke lauern.

Kommentar:

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bringt Rechtssicherheit – doch sie verschärft zugleich die Anforderungen an Apothekeninhaber, die ihren Betrieb verantwortungsvoll weitergeben wollen. Der steuerliche Umgang mit teilentgeltlichen Übergaben ist nicht nur komplex, sondern widerspricht auch dem gesellschaftlichen Ziel, die familieninterne Nachfolge zu fördern.

Dass Pflegeverpflichtungen oder Versorgungsrenten als steuerlich relevante Gegenleistungen gelten, trifft besonders inhabergeführte Apotheken, bei denen die Vermögensübergabe oft eng mit familiären Bindungen verknüpft ist. Die Realität vieler Betriebsinhaber sieht so aus: Jahrzehntelanger Aufbau, wirtschaftliches Engagement und dann – bei geplanter Übergabe – eine Steuerforderung ohne Liquiditätszufluss.

Diese Konstellation ist nicht nur realitätsfern, sie gefährdet auch den erfolgreichen Fortbestand mittelständischer Strukturen im Gesundheitswesen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen hinken der gesellschaftlichen Realität hinterher.

Der Gesetzgeber ist gefordert, Klarheit zu schaffen und Erleichterungen zu ermöglichen – etwa durch längere Fristen, erhöhte Freibeträge oder differenzierte Ausnahmeregeln bei Betriebsimmobilien. Bis dahin bleibt Apothekerinnen und Apothekern nur eines: vorausschauende Planung, fundierte Beratung und der Mut, unbequeme Details rechtzeitig zu klären. Denn wer die Steuerfolgen unterschätzt, gefährdet im Zweifel mehr als nur die eigene Altersvorsorge – nämlich den Fortbestand der Apotheke selbst.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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