Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1187709

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Germany https://aporisk.de/
Contact Ms Roberta Günder +49 721 16106610
Company logo of ApoRisk GmbH

Rechtssicherheit für Apotheker: Klarheit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wegweisendes Gerichtsurteil unterstreicht die Bedeutung transparenter Regelungen für Versicherungsnehmer

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Dresden am 22. August 2023 (Aktenzeichen 4 U 943/20) über einen komplexen Rechtsstreit im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden. Der Fall, der eine ehemalige Referentin für Kommunikation betrifft, wirft Licht auf entscheidende Aspekte bezüglich Befristungen, Vergleichen und Nachprüfungsverfahren in diesem Versicherungsbereich.

Die Klägerin beendete im Januar 2015 ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen und meldete erst im April 2015 ihre Berufsunfähigkeit bei der Versicherung. Trotz wiederholter Anfragen der Versicherung machte sie erst im Juli 2016 geltend, Leistungen für den Zeitraum von Dezember 2014 bis April 2016 zu beanspruchen. Die Versicherung erkannte im Februar 2017 die Leistungen ab dem 1. Januar 2015 an, setzte jedoch eine Befristung bis zum 30. November 2015 fest, da die Klägerin angeblich seit dem 1. Dezember 2015 wieder ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen könne.

Die Klägerin argumentierte daraufhin, dass die Erklärung der Versicherung ein unbefristetes Anerkenntnis darstelle, und forderte Leistungen über den 30. November 2015 hinaus. Das Gericht prüfte zunächst, ob die rückwirkende Befristung der Leistungen rechtens war. Entscheidend waren dabei die Versicherungsbedingungen, die vorsahen, dass Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen für maximal zwölf Monate befristet werden können. Das Gericht stellte fest, dass keiner der vereinbarten Gründe für eine Befristung vorlagen. Daher durfte die Versicherung gemäß den Vertragsbedingungen im vorliegenden Fall die Leistung nicht befristen.

Eine zusätzliche Herausforderung ergab sich aus der Möglichkeit einer Uno-actu-Entscheidung, bei der die Versicherung ein Anerkenntnis mit einem Nachprüfungsverfahren verbinden kann. Hierbei wurde betont, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen theoretisch rückwirkende Befristungen vornehmen können, jedoch formale Voraussetzungen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung für die Einstellung der Leistung, erfüllen müssen.

Die Versicherung erfüllte zunächst nicht die formalen Anforderungen an eine wirksame Einstellung der Versicherungsleistung. Erst im November 2018 wurden die erforderlichen Mitteilungen nachgeholt. Trotzdem war die Klage der Versicherungsnehmerin teilweise erfolgreich, da sie ab Januar 2018 wieder einer vergleichbaren Tätigkeit nachging, jedoch mit einem 31-prozentigen Einkommensrückgang. Dies überstieg die in den Versicherungsbedingungen festgelegte Zumutbarkeitsgrenze von 20 Prozent, weshalb die neue Tätigkeit für sie nicht akzeptabel war.

Dieses Urteil unterstreicht die Komplexität von Berufsunfähigkeitsversicherungsfällen und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Versicherungsbedingungen. Es hebt auch die Relevanz einer klaren und nachvollziehbaren Begründung für Entscheidungen in diesem Bereich hervor, um den Schutz der Versicherungsnehmer zu gewährleisten.

Kommentar:

Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden wirft ein Schlaglicht auf die subtilen Nuancen und Herausforderungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Fall verdeutlicht, dass nicht nur der medizinische Aspekt, sondern auch die Vertragsbedingungen und formale Klarheit entscheidend sind.

Die Tatsache, dass die Versicherung ihre Leistungen nicht rückwirkend befristen durfte, unterstreicht die Notwendigkeit von klaren und transparenten Regelungen in Versicherungsverträgen. Versicherungsnehmer, darunter auch Apotheker, sollten diese Entscheidung als Aufforderung zur sorgfältigen Prüfung ihrer Policen verstehen, um im Bedarfsfall gut informierte Entscheidungen treffen zu können.

Das Urteil zeigt auch, dass die Versicherungsbranche, insbesondere im Kontext der Berufsunfähigkeitsversicherung, ständig auf aktuelle rechtliche Entwicklungen reagieren muss. Die Anwälte der Versicherung, die im Nachhinein die formalen Voraussetzungen für die Einstellung der Leistung erfüllten, verdeutlichen die Dynamik und Komplexität, die bei solchen rechtlichen Angelegenheiten im Spiel sind.

Insgesamt liefert dieses Urteil nicht nur rechtliche Klarheit, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die Bedeutung von Transparenz, Fairness und Verantwortlichkeit in der Versicherungsbranche. Es dient als Erinnerung an die Verpflichtung, die Interessen der Versicherten mit höchster Sorgfalt zu schützen und unterstreicht die Notwendigkeit einer konstanten Überprüfung und Anpassung von Versicherungspolicen, um den sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.