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Preisbindung unter Druck, Haftungslogik ohne Biss, Politik in der Pflicht

Ausgabe Nr. 48 | Ein Versender fordert Schadenersatz, die Preiswächter stehen allein, und der Gesetzgeber liefert keine wirksame Korrektur.

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Apotheken-News: Kommentar von heute

Kommentar von Seyfettin Günder zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten über Rx-Boni, BGH/OLG-Verfahren und politische Verantwortung

Die Ausgangslage ist widersprüchlich und lehrreich zugleich: Eine Kammer, die über Jahre gegen Boni auf Rx-Arzneien vorgeht, könnte am Ende für behauptete Marktfolgen zahlen – ein Signal mit Sprengkraft für die Fläche. Der Fall folgt einer bekannten Linie seit dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 (C-148/15), das die deutsche Preisbindung auf ausländische Versender nicht erstreckt sah, während inländische Betriebe weiterhin an die AMPreisV gebunden sind. Zwischen Rechtslage und Vollzug klafft damit eine Lücke, die Grenztests belohnt und die Durchsetzung verteuert.

Rechtlich liegt der Knoten an drei Stellen: Erstens die Nachwirkung einstweiliger Titel nach späteren Leitentscheidungen, zweitens die Kompetenz- und Aufsichtskette zwischen Landesbehörden und Gerichten, drittens die Sanktionsökonomie. Die Preisbindung ruht materiell auf § 78 AMG und der AMPreisV; ohne klare Eskalationslogik wird sie jedoch zum Kostenrisiko für diejenigen, die sie schützen. Wo Verfahren Jahre dauern und die Gegenpartei Ersatzforderungen in Millionenhöhe behaupten kann, kippt Prävention in Abschreckung – zu Lasten der Regelbefolgung.

Versorgungspolitisch ist die Rechnung simpel und hart: Fällt die faktische Abschreckung gegen Rx-Boni, entstehen Preis- und Steuerungsimpulse genau dort, wo Beratung, Dokumentation und Haftung nicht abgebildet sind. Landapotheken tragen dabei die größte Last – Nacht- und Notdienste lassen sich nicht gegen Rabattversprechen querfinanzieren. Der einheitliche Abgabepreis ist kein Selbstzweck, sondern ein Versorgungsinstrument; er verliert seinen Effekt, wenn die Kosten systematischer Verstöße niedriger sind als die erwartbaren Sanktionen.

Was wäre wirksam? Drei Hebel mit klaren Schwellen. Erstens eine Klarstellungs-Verordnung zur AMPreisV mit Tatbestandsvarianten für Kopplungen, Zuwendungen und Boni entlang des Zuwegungs, inklusive Zuständigkeiten und Fristen für Aufsicht und Ahndung. Zweitens ein Wiederholungs-Trigger: Erstverstoß mit spürbarem Bußgeld, Folgeverstoß mit Multiplikator und transparenter Bekanntgabe; ab der dritten Feststellung Androhung des Entzugs abrechnungsrelevanter Privilegien. Drittens eine Mitwirkungspflicht der Kostenträger durch Prüfrichtlinien und Retax-Leitfäden, damit Sanktionen nicht an Einzelverfahren hängen bleiben.

Transparenz ist die zweite Hälfte der Lösung: Quartalsweise Kennzahlen zu festgestellten Abweichungen, verhängten Maßnahmen und Rückflüssen schaffen Verhalten. Ohne diese Sichtbarkeit bleibt die Debatte moralisch, wo sie operativ sein müsste. Ein konsistenter Berichtspfad – Stichtag, Fallzahl, Sanktionsart, Bearbeitungsdauer – stärkt jene, die regelkonform arbeiten, und senkt die Erwartungserträge von Grenztests. Das Ziel ist kein Strafregime, sondern eine verlässliche Marktordnung, die die Fläche trägt.

Am Ende entscheidet Konsequenz: Die Politik hat alle Instrumente – Verordnung, Rundschreiben, Aufsicht, Leitfäden – und die Selbstverwaltung die Erfahrung im Vollzug. Wenn die Wächter der Preisbindung prozessual allein bleiben, verkehrt sich der Schutzmechanismus gegen sie selbst. Wird die Haftungskette jedoch klar verschaltet und die Sanktionsschwelle definiert, wird regelkonformes Verhalten wieder zum ökonomischen Optimum. Das ist der Punkt, an dem Vertrauen zurückkehrt – sichtbar an weniger Verfahren und mehr Berechenbarkeit.

Zwischen Paragraph und Praxis entscheidet am Ende die Kalkulation: Lohnt sich Regelbruch, erodiert Vertrauen; lohnt sich Regeltreue, stabilisiert sich Versorgung. Der Rx-Boni-Konflikt ist deshalb mehr als ein Fall – er ist ein Belastungstest für die Ernsthaftigkeit, mit der Preisbindung, Aufsicht und Haftung ineinandergreifen sollen. Erst mit definierten Schwellen wird aus Streit Ordnung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Preisbindung hält nur, wenn die Durchsetzung nicht bestraft, sondern geschützt wird, § 78 AMG und AMPreisV ihre Zähne zeigen und Wiederholungstat automatisch teurer wird. Politik kann binnen weniger Wochen klare Leitplanken setzen, Kostenträger Verfahren beschleunigen und die Selbstverwaltung im Vollzug stärken. Unterbleibt das, bezahlen am Ende die Falschen – mit Ertrag, Zeit und Versorgungssicherheit. Mit drei Hebeln lässt sich das vermeiden.

SG
Prokurist | Publizist | Verantwortungsträger im Versorgungsdiskurs
Kontakt: sg@aporisk.de

Wer das für Formalie hält, unterschätzt die Verantwortung, die Sprache heute tragen muss.

Ein Kommentar ist keine Meinung. Er ist Verpflichtung zur Deutung – dort, wo Systeme entgleiten und Strukturen entkoppeln.

Ich schreibe nicht, um zu erklären, was gesagt wurde. Ich schreibe, weil gesagt werden muss, was sonst nur wirkt, wenn es zu spät ist.

Denn wenn das Recht nur noch erlaubt, aber nicht mehr schützt, darf der Text nicht schweigen.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH gilt als führender, unabhängiger Fachmakler mit tiefgehender Spezialisierung auf die vielschichtigen Versicherungsrisiken der Apothekenbranche. Mit ihrem einzigartigen Mix aus umfassendem Branchen-Know-how, fundierter juristischer Expertise und innovativer digitaler Prozesskompetenz begleitet ApoRisk Apotheken strategisch bei der Erfassung, Bewertung und passgenauen Absicherung betrieblicher Risiken. Als provisionsneutraler Partner agiert das Unternehmen konsequent im Interesse seiner Kundinnen und Kunden und steht für verantwortungsbewusste Betriebsführung mit Weitblick. Unter dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ verbindet ApoRisk zukunftsweisende Versicherungslösungen mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen des Gesundheitswesens und schafft so eine verlässliche Basis für nachhaltigen Erfolg.

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