Wenn die Kältekette versagt, bleibt die Apotheke auf dem Schaden sitzen. In Zeiten empfindlicher Arzneistoffe, verpflichtender Lagerbedingungen und wachsender Haftungsrisiken ist das kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Versorgungsrisiko. Dabei geht es längst nicht mehr nur um technische Pannen oder menschliches Versagen. Vielmehr offenbaren Kühlgutausfälle einen kritischen Schwachpunkt im Risikomanagement vieler Apotheken: die fehlende oder unzureichende Absicherung von temperaturgeführten Arzneimitteln gegen Vermögensschäden. Vor allem dann, wenn hohe Warenwerte betroffen sind, keine Reservebevorratung besteht oder das betroffene Gut nachweislich versorgungsrelevant war, drohen nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch Retaxationen, Reputationsschäden und im schlimmsten Fall der Verlust der Betriebserlaubnis.
Branchenspezifische Kühlgut-Versicherungen stellen eine Lücke im Standardportfolio vieler Apothekenversicherungen dar. Allgemeine Inhaltsversicherungen greifen meist zu kurz oder setzen eine Lücke in der Beweiskette voraus. Die ApoRisk-Experten warnen deshalb vor einem fahrlässigen Umgang mit Temperaturdokumentation, Rückstellmustern und Meldesystemen. "Wer glaubt, mit einer klassischen Sachversicherung sei das Thema erledigt, lebt im risikotechnischen Blindflug", heißt es aus dem Fachteam Risikopraxis. Entscheidend sei nicht nur, ob ein Schaden technisch abgedeckt ist, sondern ob er auch regulatorisch korrekt dokumentiert, rechtzeitig gemeldet und haftungsfrei übertragbar ist.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie real das Risiko ist: Nach einem Stromausfall am Wochenende kam es in einer Landapotheke zur vollständigen Zerstörung von Impfstoffen, Zytostatika und temperatursensiblen Rezeptursubstanzen im Wert von über 18.000 Euro. Der Versicherer verweigerte die Zahlung – mit dem Hinweis auf fehlende Temperaturverlaufskurven und unzureichende Schadendokumentation. Der Fall landete vor Gericht. Die Apotheke musste nicht nur den Schaden selbst tragen, sondern sah sich auch mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung konfrontiert.
Apothekenleiterinnen und -leiter müssen deshalb heute aktiv prüfen, ob ihre Police explizit Kühlgutverluste durch technische Defekte, Stromausfälle oder Bedienfehler abdeckt, ob Temperaturverlaufsdaten forensisch nachvollziehbar gespeichert werden und ob das Versicherungsprodukt die spezifischen Anforderungen des Apothekenbetriebs berücksichtigt. "Es geht um Existenzen, nicht um Bagatellen", sagt eine ApoRisk-Sprecherin. Gerade weil hochwertige Impfstoffe, Biologika, Zytostatika und Rezepturstoffe in Kühlschränken lagern, bedarf es hier einer präzise zugeschnittenen Lösung. Die moderne Kühlgut-Versicherung für Apotheken ist nicht nur ein Schutzmechanismus für Extremfälle, sondern ein integraler Teil der Betriebssicherheit.
ApoRisk empfiehlt daher eine Kombination aus präventiver Risikoanalyse, digitalem Monitoring und haftungssicherer Police. Beratung und Tarifabstimmung erfolgen individuell, abgestimmt auf Betriebsgröße, Warenart und bestehende technische Infrastruktur. Ziel ist eine lückenlose Absicherung, die auch regulatorisch belastbar ist. Dabei spielen auch rechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle: Wer gegen die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung oder GDP-Leitlinien verstößt, riskiert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Die Zeit zu handeln ist jetzt. Kühlgutversicherung ist keine Kür, sondern Pflicht – strategisch, wirtschaftlich, haftungstechnisch. Wer heute nicht absichert, gefährdet morgen die Versorgung. ApoRisk stellt dafür die passende Lösung bereit – mit Expertise, System und Verantwortung.
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Von Matthias Engler, Fachjournalist
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