Ein Fehler bei der Arzneimittelabgabe kann schwerwiegende Folgen für die Kunden und Kundinnen haben und zu erheblichen Haftungskosten führen. Um solche Risiken finanziell abzufedern, greifen viele Apotheken auf Betriebshaftpflichtversicherungen zurück. Doch stellt sich die Frage, ob diese Versicherungen auch Vertretungsapotheker abdecken. Grundsätzlich haften selbstständige Vertretungsapotheker in gleicher Weise wie die Apothekeninhaber für Fehler. Einige Berufsordnungen sehen daher eine Versicherungspflicht für Vertretungen vor, während andere dies nicht tun.
Die Frage, ob Vertretungsapotheker unter dem Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung der jeweiligen Apotheke stehen, hängt von dem Versicherungskonzept der Apotheke ab. Einige Konzepte bieten einen umfassenden Schutz für Vertretungen, während andere dies nicht tun. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, mit dem Inhaber oder der Inhaberin abzuklären, ob die Betriebshaftpflicht Versicherungsschutz für Vertretungen bietet. Um Vertretungsapotheker ohne Versicherungspflicht abzusichern, empfiehlt es sich laut Experten, einen eigenen Haftungsschutz anzuschaffen, insbesondere für hauptberufliche Vertretungsapotheker.
Dieser Haftungsschutz ist vergleichsweise erschwinglich, mit Preisen um die 90 Euro monatlich. Es gibt mehrere Versicherer in Deutschland, die solche Versicherungen anbieten. Es ist ratsam, eine Haftungssumme von mindestens zehn Millionen Euro zu wählen, da niedrigere Summen möglicherweise nicht ausreichen. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung sollte auch über eine Unfallversicherung nachgedacht werden, da freie Mitarbeiter nicht automatisch über die Berufsgenossenschaft abgesichert sind.
Experten raten davon ab, den Kauf über das Internet zu tätigen, da ein persönlicher Versicherungsberater zusätzlichen Schutz bieten kann. Selbstständige Versicherungsberater müssen einen Haftungsschutz haben, was im Falle von Problemen eine weitere Sicherheitsebene für den Versicherungsnehmer darstellt.
Kommentar:
Die Frage der Haftung und Absicherung für Vertretungsapotheker wirft wichtige rechtliche und finanzielle Überlegungen auf, die nicht leichtfertig ignoriert werden dürfen. Angesichts der zunehmenden Belastung der Apothekeninhaber und der steigenden Nachfrage nach Vertretungsapothekern ist es unerlässlich, klare Richtlinien und Schutzmechanismen zu etablieren, um sowohl die Interessen der Patienten als auch der Fachkräfte zu schützen.
Die Tatsache, dass einige Berufsordnungen eine Versicherungspflicht für Vertretungen vorsehen, zeigt die Anerkennung der potenziellen Risiken und die Notwendigkeit eines angemessenen Schutzes. Dennoch ist es alarmierend zu erfahren, dass nicht alle Betriebshaftpflichtversicherungen Vertretungsapotheker vollumfänglich abdecken. Dies unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Prüfung und Kommunikation zwischen Vertretungsapothekern und den Inhabern der Apotheken, um sicherzustellen, dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden.
Die Empfehlung, dass Vertretungsapotheker in Erwägung ziehen sollten, eine eigene Haftpflichtversicherung anzuschaffen, ist vernünftig und zeigt eine proaktive Herangehensweise an die Risikominimierung. Die Betonung einer ausreichenden Haftungssumme sowie die Überlegung zu einer Unfallversicherung verdeutlichen die Vielschichtigkeit der Sicherheitsmaßnahmen, die in Betracht gezogen werden müssen.
Es ist unerlässlich, dass die Apothekenbranche und die relevanten Behörden diese Fragen aktiv angehen und klare Richtlinien festlegen, um sicherzustellen, dass Vertretungsapotheker angemessen geschützt sind und dass die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung gewährleistet werden.