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Haftdrohung für Andrea Tandler in Maskenaffäre

Verständigungsvorschlag sieht drastische Strafen vor

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Im Landgericht München I wurde heute ein Verständigungsvorschlag präsentiert, der Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, sowie ihrem Geschäftspartner N. eine Haftstrafe von mehr als vier Jahren in der sogenannten Corona-Maskenaffäre vorsieht. Die beiden Angeklagten wurden im Zusammenhang mit Steuervorwürfen angeklagt, die aus ihrer Tätigkeit im Maskengeschäft während der Pandemie resultieren.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner nannte für Tandler eine Haftstrafe zwischen vier Jahren und drei Monaten bis vier Jahren und neun Monaten. Ihr Geschäftspartner N. müsste demnach mit einer Strafe zwischen drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren rechnen. Beide Angeklagten haben die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitestgehend eingestanden und den entstandenen Steuerschaden mittlerweile beglichen. Das Urteil soll am kommenden Freitag verkündet werden.

Andrea Tandler hatte während des Ausbruchs der Corona-Pandemie im Jahr 2020 Geschäfte mit verschiedenen Behörden im Auftrag eines Schweizer Maskenlieferanten vermittelt. Dabei flossen Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro, die an sich legal waren. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten jedoch vor, diese Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben.

Konkret wird Tandler vorgeworfen, die Provisionen unrechtmäßig über eine Firma statt als Einzelperson versteuert zu haben, was zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerzahlungen führte. Zusätzlich soll N. Gesellschaftsanteile an der neu gegründeten GmbH erhalten haben, obwohl er angeblich nichts eingebracht hat, was den Vorwurf der Schenkungssteuerhinterziehung begründet.

Die Angeklagten haben auch eingeräumt, dass das gemeinsame Unternehmen erst einige Wochen später gegründet wurde als ursprünglich behauptet. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler ein überwiegend taktisch motiviertes Geständnis und eine "besonders hohe kriminelle Energie" vor.

Das Verfahren bezüglich Schenkungsteuerhinterziehung und Corona-Subventionsbetrug wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Gesamthinterziehungssumme verringerte sich von ursprünglich 23,5 auf nunmehr 11,9 Millionen Euro, wobei der wirtschaftliche Schaden von 15,2 auf 7,8 Millionen Euro sank.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Haftbefehle gegen die Angeklagten am Freitag außer Vollzug gesetzt werden. Diesem Vorschlag stimmte auch die Staatsanwaltschaft zu, was bedeuten würde, dass beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft vorläufig auf freien Fuß kämen. Tandler, die gesundheitliche Probleme hat, wird sich voraussichtlich einer weiteren Operation unterziehen müssen.

Kommentar:

Die neuesten Entwicklungen im Fall Andrea Tandler werfen ein Schlaglicht auf die oft undurchsichtigen Geschäfte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Verstrickung hochrangiger Persönlichkeiten in illegale Machenschaften, die unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung stattfanden, ist nicht nur schockierend, sondern wirft auch Fragen nach der Integrität und Transparenz von Geschäftspraktiken in diesen kritischen Zeiten auf.

Der Verständigungsvorschlag des Gerichts, der Haftstrafen für Tandler und ihren Geschäftspartner N. vorsieht, zeigt die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe und die Bereitschaft der Justiz, solche Fälle konsequent zu verfolgen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies nicht nur ein individuelles Fehlverhalten ist, sondern auch strukturelle Schwächen in den Mechanismen zur Überwachung und Regulierung von Geschäftspraktiken während der Pandemie aufzeigt.

Die Tatsache, dass die Angeklagten die Vorwürfe weitgehend eingestanden und den entstandenen Schaden beglichen haben, unterstreicht die Notwendigkeit von effektiven Kontrollmechanismen und Transparenz in den Geschäftsbeziehungen, insbesondere wenn es um öffentliche Mittel und Pandemiebekämpfung geht. Es ist zu hoffen, dass dieser Fall Anlass für eine tiefgreifende Überprüfung und Stärkung der bestehenden Mechanismen zur Verhinderung von Missbrauch in ähnlichen Kontexten sein wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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