Der Vorfall ereignete sich in einer Wohnung, als der Mieter nachts in der Küche Pommes zubereitete. Durch das Vergessen des Ausschaltens geriet der Herd in Brand, was erheblichen Schaden verursachte. Das Gericht betonte, dass nicht automatisch von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden könne. Vielmehr müsse der Einzelfall und diverse Umstände berücksichtigt werden.
Besonders interessant ist die Erweiterung des Urteils auf Apotheker, die sowohl als Mieter als auch als Vermieter betroffen sein können. Das Gericht machte deutlich, dass nicht jeder vermeintliche Fehltritt automatisch als grob fahrlässig eingestuft werden könne. Im vorliegenden Fall wurde das Vergessen des Ausschaltens des Herdes als Augenblicksversagen gewertet, was die Einstufung als grobe Fahrlässigkeit ausschloss.
Kommentar:
Dieses Urteil gibt nicht nur Einblicke in die rechtliche Grauzone von Fahrlässigkeiten, sondern sensibilisiert auch für die Notwendigkeit einer individuellen Betrachtung. Die Entscheidung, dass das Vergessen des Ausschaltens des Herdes nach der Zubereitung von Pommes frites als Augenblicksversagen und nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, ist ein wichtiges Signal für ähnliche Fälle.
Besonders interessant ist die Ausweitung des Urteils auf Apotheker, die in ihrer Rolle als Mieter oder Vermieter ebenfalls von solchen Entscheidungen betroffen sein können. Es verdeutlicht die Komplexität solcher Situationen und die Wichtigkeit, jeden Fall einzeln zu betrachten. Das Urteil erinnert daran, dass die Beurteilung von Fahrlässigkeiten differenziert erfolgen sollte, um faire und gerechte Entscheidungen zu gewährleisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist