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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Zwiespältige Reaktionen der Akteure

Zwischen Zustimmung und Bedenken – Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Gesetze

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Deutsche Bundestag hat gestern die beiden Digitalisierungsgesetze, das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), verabschiedet. Die Gesetze, initiiert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), sollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben und dabei Datenschutz, Gesundheitsschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen berücksichtigen.

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) zeigt sich grundsätzlich zustimmend, betrachtet die Gesetze als "richtungsweisend". Die Apothekerschaft betont die Bereitschaft, die Umsetzung von Digitalprojekten aktiv zu begleiten, unterstützt das gesellschaftspolitische Ziel, die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung zu steigern. Insbesondere begrüßt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Hans-Peter Hubmann, die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ab 2024 für Arztpraxen. Dennoch äußert er Zweifel an der reibungslosen Umsetzung und mahnt eine funktionierende und patientenfreundliche elektronische Patientenakte (ePA) an.

Die Ärzteschaft hingegen reagiert kritischer auf die Gesetze. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sehen sich mit neuen Pflichten in Bezug auf die ePA konfrontiert, während das E-Rezept für sie verpflichtend wird. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, begrüßt die Gesetzesziele, zeigt jedoch Besorgnis über die kurzfristigen Änderungen zur ePA-Befüllung. Ihrer Meinung nach funktioniert die Technik in den Arztpraxen noch nicht reibungslos, und der Praxisalltag lässt wenig Raum für die nötigen Anpassungen.

Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes, betont, dass die Praxen nicht als "Helpdesk" für die Krankenkassen dienen sollten. Er sieht die Verantwortung der Krankenkassen darin, ihre Versicherten bei der Digitalisierung zu begleiten und fordert eine Verbesserung der Telematik-Infrastruktur.

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), kritisiert den E-Rezept-Freifahrtschein für Krankenhäuser im Vergleich zu den Niedergelassenen. Er bezeichnet die Verpflichtungen für Niedergelassene als unverhältnismäßig, insbesondere unter Androhung von Sanktionen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Digitalisierungsgesetze in der Praxis umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Reaktionen zeigen deutlich, dass die Balance zwischen den Interessen der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen eine Herausforderung darstellt. Der Blick auf die nächsten Jahre wird zeigen, inwieweit die angestrebten Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung durch die Digitalisierung erreicht werden können.

Kommentar: Die Gratwanderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Verabschiedung der Digitalisierungsgesetze markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung moderner Gesundheitsversorgung, doch die unterschiedlichen Reaktionen verdeutlichen die Herausforderungen auf diesem Weg. Die Apothekerschaft zeigt sich grundsätzlich positiv und unterstützt die gesellschaftspolitischen Ziele der Gesetze. Insbesondere die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ab 2024 für Arztpraxen wird begrüßt.

Auf der anderen Seite sehen sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit neuen Pflichten konfrontiert, insbesondere bezüglich der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der zeitlichen Belastung im Praxisalltag sind berechtigt und müssen ernst genommen werden.

Die Kritik an der unterschiedlichen Behandlung von Krankenhäusern und Niedergelassenen beim E-Rezept ist ebenfalls nachvollziehbar. Hier stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist zweifellos ein wichtiger Schritt in die Zukunft, doch die Akteure müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Umsetzung praxistauglich ist. Die Erfahrungen der nächsten Jahre werden zeigen, ob die Gesetze tatsächlich zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung führen und dabei die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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