Im Zuge der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU/CSU und der SPD zeichnet sich eine bedeutende Neuerung in der deutschen Versicherungspolitik ab: Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung. Diese Entwicklung könnte weitreichende Konsequenzen für Gewerbetreibende, insbesondere Apothekenbetreiber, nach sich ziehen, die ihre Betriebe gegen die wachsenden Risiken durch Naturkatastrophen absichern müssen.
Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass zukünftig alle gewerblichen Gebäudeversicherungen eine Komponente für Elementarschäden beinhalten müssen. Dies betrifft nicht nur neu abzuschließende Verträge, sondern auch bestehende Policen, die bis zu einem festgelegten Stichtag entsprechend angepasst werden müssen. Für Apotheken, die oft in Erdgeschossen angesiedelt sind und damit einem erhöhten Risiko für Überschwemmungen oder andere Naturereignisse ausgesetzt sind, bedeutet dies eine grundlegende Veränderung in der Absicherung ihrer Geschäftsräume.
Die geplante Einführung einer staatlichen Rückversicherung zielt darauf ab, die langfristige Rückversicherbarkeit von Elementarschäden zu gewährleisten und die Bezahlbarkeit der Policen zu sichern. Dies ist von kritischer Bedeutung, da ohne eine solche Maßnahme die Prämien für die Versicherung derartiger Risiken für viele Apotheken unerschwinglich werden könnten. Darüber hinaus bietet die Option, sich gegen den zusätzlichen Schutz zu entscheiden (Opt-out), Apothekenbetreibern die Flexibilität, individuell zu entscheiden, ob sie diesen Schutz in Anspruch nehmen möchten, wobei sie die potenziellen Risiken und Kosten sorgfältig abwägen müssen.
Neben den unmittelbaren finanziellen und administrativen Anforderungen stellt die neue Versicherungspflicht Apothekenbetreiber auch vor strategische Fragen bezüglich der Standortwahl und der langfristigen Betriebsplanung. In einem von zunehmenden Klimaveränderungen geprägten Umfeld könnte die Lage einer Apotheke entscheidend dafür sein, wie hoch die Versicherungsprämien ausfallen und wie anfällig das Geschäft für Unterbrechungen ist.
Kommentar:
Die Einführung der Elementarschadenpflichtversicherung stellt eine proaktive Antwort auf die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen dar und signalisiert ein neues Bewusstsein für die Notwendigkeit, Wirtschaft und Gesellschaft gegen extreme Naturereignisse zu schützen. Für Apothekenbetreiber bietet diese Entwicklung sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Auf der einen Seite kann die verbesserte Absicherung dazu beitragen, die Resilienz der Apotheken gegenüber Naturkatastrophen zu stärken und damit einen kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen, was gerade in Krisenzeiten für die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und medizinischen Produkten essenziell ist.
Auf der anderen Seite erfordern die mit der Versicherungspflicht einhergehenden Kosten und administrativen Pflichten eine sorgfältige Planung und möglicherweise auch Anpassungen in der Geschäftsstrategie. Apothekenbetreiber müssen nicht nur ihre Versicherungsverträge prüfen und anpassen, sondern auch ihre Betriebskosten kalkulieren und möglicherweise Investitionen in präventive Maßnahmen erwägen, um die Risiken und damit die Prämien zu minimieren.
Darüber hinaus sollten Apotheker die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen rund um diese und weitere klimabezogene Gesetzgebungen aktiv verfolgen und sich gegebenenfalls einbringen, um sicherzustellen, dass ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen Berücksichtigung finden. Langfristig könnten durch eine kluge Anpassung an diese neuen Regelungen nicht nur die Risiken minimiert, sondern auch das Vertrauen und die Treue der Kunden gestärkt werden, was die Position der Apotheke im lokalen Gesundheitsnetzwerk festigt.
Von Engin Günder, Fachjournalist