Die flächendeckende Einführung des E-Rezepts hat das Ziel verfolgt, Prozesse im Gesundheitswesen zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Abrechnung sicherer zu machen. In der Realität stoßen Apotheken jedoch regelmäßig auf strukturelle Probleme und fehlerhafte Verordnungen, die nicht aus eigenem Verschulden entstehen. Besonders formale Fehler wie unvollständige Namen von Versicherten oder fehlerhafte Angaben zur Arztpraxis sorgen für Unsicherheit im Apothekenalltag – mit potenziellen finanziellen Konsequenzen.
Während der GKV-Spitzenverband empfiehlt, bei technischen Mängeln wie unvollständigen Praxisanschriften von Retaxationen abzusehen, gilt diese Kulanz nicht für Fehler in den Angaben zur versicherten Person. Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (§ 2 AMVV) müssen vollständiger Name und Geburtsdatum auf jeder Verordnung vorhanden sein. Fehlen diese Angaben, darf die Apotheke das Rezept nicht beliefern. Andernfalls droht der Verlust des Vergütungsanspruchs. Eine bloße Identifikation über die Versichertennummer genügt den rechtlichen Anforderungen nicht.
In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass PVS-Systeme in Arztpraxen diese Pflichtangaben nicht korrekt übertragen. Apotheken sehen sich dann gezwungen, das Rezept abzulehnen oder die Verordnung durch die Praxis korrigieren zu lassen. Dies führt zu zusätzlichem Aufwand und Verzögerungen in der Versorgung – eine Belastung für Personal, Abläufe und Patientenzufriedenheit.
Zudem sind Apotheker verpflichtet, Rezeptdaten vor der Belieferung auf formale Richtigkeit zu prüfen. Fehlerhafte Angaben zu Darreichungsform oder Wirkstärke dürfen zwar durch eine eindeutige PZN ersetzt werden, bei personenbezogenen Daten ist das hingegen nicht erlaubt. Die Folge ist eine haftungsträchtige Grauzone, in der die Apotheke die Risiken für externe Fehler trägt, obwohl die Verantwortung klar bei der verordnenden Praxis liegt.
Retaxationen aufgrund solcher formalen Mängel stellen für viele Apotheken eine zunehmende finanzielle Belastung dar. Vor allem Betriebe mit hohem Rezeptaufkommen sind betroffen, da sich selbst kleine Summen bei systematischen Fehlern schnell summieren. Trotz technischer Fortschritte bleibt das E-Rezept in der Praxis fehleranfällig – und Apotheken müssen diese Lücken täglich auffangen.
Kommentar:
Die Versprechen der Digitalisierung im Gesundheitswesen stehen im krassen Gegensatz zur Realität in Apotheken. Das E-Rezept hätte Abläufe erleichtern und die Versorgung absichern sollen – doch stattdessen verschiebt sich die Verantwortung bei Fehlern zunehmend in Richtung der Leistungserbringer vor Ort. Die Apotheke wird zum Endpunkt einer Prozesskette, deren Anfang sie nicht beeinflussen kann.
Besonders gravierend ist dabei, dass nicht zwischen technischen Systemfehlern und echten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften unterschieden wird. Während der GKV-Spitzenverband bei Arztangaben großzügig urteilt, bleibt bei Patientendaten kein Spielraum. Die Folge ist ein wachsendes Haftungsrisiko für Apotheken, das in keinem Verhältnis zu ihrer Einflussmöglichkeit steht.
Die Politik hat es versäumt, im Zuge der Digitalisierung klare Schutzmechanismen für Apotheken zu etablieren. Wenn eine verordnende Praxis einen fehlerhaften Namen überträgt, sollte nicht die Apotheke zur Rechenschaft gezogen werden. Solange diese Schieflage besteht, bleibt das E-Rezept ein System mit eingebauter Unsicherheit – für jene, die ohnehin unter wachsendem wirtschaftlichen Druck stehen. Ein digitales Rezept, das zum Risiko wird, verfehlt seine Funktion.
Von Engin Günder, Fachjournalist