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Apotheken-Nachrichten von heute

Finanzierungslücken, E-Rezept-Einführung, AvP-Insolvenz und Antibiotika-Engpässe – Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft in Deutschland

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Herzlich willkommen zu den Apotheken-Nachrichten von heute. In dieser Ausgabe werfen wir einen umfassenden Blick auf aktuelle Geschehnisse im Gesundheitssektor Deutschlands. Von finanziellen Herausforderungen in Apotheken über Startprobleme beim E-Rezept-System bis hin zu erwarteten Vergleichszahlungen für von der AvP-Insolvenz betroffene Apotheken – bleiben Sie informiert über die Schlüsselthemen, die die Apothekenlandschaft bewegen. Tauchen Sie mit uns ein in die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen, die einen Einfluss auf die Arzneimittelversorgung und das Gesundheitswesen insgesamt haben. Viel Vergnügen bei der Lektüre.

Finanzierungslücke in Apotheken: Dringender Handlungsbedarf für eine Nachhaltige Arzneimittelversorgung

Im Zuge einer langjährigen Unterfinanzierung sehen sich Apotheken in Deutschland nun vor der dringenden Notwendigkeit, erheblich mehr finanzielle Mittel zu erhalten, um eine langfristige, hochwertige Arzneimittelversorgung aufrechterhalten zu können. Der hohe Personalaufwand, der mit einer menschlich zugewandten Beratung einhergeht, stellt eine unumgängliche Herausforderung dar, deren Bewältigung finanzielle Ressourcen erfordert.

Die Diskussion um eine geplante Apothekenreform hat in den letzten Wochen für erhebliche Verunsicherung gesorgt, insbesondere nach der Veröffentlichung des vorweihnachtlichen Eckpunktepapiers. Die aktuelle Kontroverse konzentriert sich vor allem darauf, dass das Papier selbst keine klaren Zahlen für neue Festzuschläge bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liefert. Die zuvor durchgesickerten Beträge, wenn übernommen, könnten nicht nur zu keiner Umverteilung, sondern zu erheblichen Kürzungen führen. Einige Stimmen innerhalb der Branche vermuten sogar eine bewusste Täuschung, während andere eine mögliche Absicht zur Verwirrung in Betracht ziehen.

Der zentrale Kritikpunkt bezieht sich auf die fehlende Honoraranpassung, die bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten besteht und durch das sogenannte Kombimodell gekennzeichnet ist. Statt einer Lösung für dieses grundlegende Problem bringt das Eckpunktepapier nun zusätzliche Unsicherheiten und lenkt von der drängenden Frage nach einer angemessenen Anpassung ab. Insbesondere die Idee einer Umverteilung sorgt für Aufruhr und verhindert eine effektive Diskussion über die eigentliche Herausforderung.

Ein besorgniserregender Aspekt ist dabei nicht nur die Verwendung falscher Zahlen, sondern auch die Tatsache, dass selbst mit den korrekten Werten die vorgesehene Umverteilung lediglich zu minimalen kurzfristigen Vorteilen für einige Apotheken führen würde. Diese Vorteile wären jedoch nur im Vergleich zu anderen Apotheken zu betrachten und nicht im Vergleich zur aktuellen Situation. Die prognostizierten steigenden Kosten könnten die geringfügigen Gewinne der Umverteilung langfristig überwiegen, was eine unzureichende Lösung für das existierende Problem darstellen würde.

Es wird vorgeschlagen, die geforderte Honorarerhöhung teilweise für prozentuale Zuschläge zu verwenden, wobei jedoch Hochpreisern aus praktischen Gründen keine Berücksichtigung finden. Die Argumentation dafür basiert auf der Notwendigkeit einer prozentualen Honoraranpassung, um den steigenden Kosten und der Entkopplung vom Wirtschaftsgeschehen entgegenzuwirken. Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird kritisch betrachtet, insbesondere da es den prozentualen Zuschlag "anders als bereits jetzt beim pharmazeutischen Großhandel, auch weiterhin ungedeckelt" halten möchte. Dies steht im Gegensatz zu Forderungen von Krankenkassen nach einer Deckelung.

Die Kritik geht jedoch über die aktuellen Reformpläne hinaus und richtet sich auf das grundlegende Versäumnis des Ministeriums, die tatsächlichen Sorgen der Apotheken zu verstehen. Die geplante Reform scheint keine Lösungsansätze für die enorme Finanzierungslücke der vergangenen Jahre zu bieten. Der Fokus auf Betriebsergebnisse von gestern vernachlässigt die essenzielle Frage nach den Gehältern von morgen. Das Ministerium scheint den Bedarf an neuem Personal zu zeitgemäßen Konditionen und die Notwendigkeit von Investitionen in das bestehende System nicht zu erkennen.

Die Apotheken, so wird argumentiert, haben in den letzten zwei Jahrzehnten möglicherweise nicht ausreichend erklärt, wie entscheidend eine angemessene Finanzierung für die Grundversorgung ist. Die aktuelle Grundversorgung spielt eine Schlüsselrolle bei der täglichen Verhinderung oder Lösung arzneimittelbezogener Probleme im direkten Kontakt mit den Menschen. Dies geschieht zwar nicht immer in evidenzbasierten Studien, sondern in der alltäglichen Interaktion zwischen Apothekern und Kunden.

Die Herausforderung für das kommende Jahr besteht darin, diese Zusammenhänge klar und verständlich zu vermitteln, um das Bewusstsein für die Bedeutung einer persönlich zugewandten Arzneimittelversorgung zu schärfen. Die Sicherung dieser persönlichen Betreuung erfordert langfristig ausreichend Nachwuchs, der angemessen honoriert werden muss. Die Apotheken benötigen jetzt dringend die finanziellen Mittel, um die Weichen für die Zukunft zu stellen und die existierende Finanzierungslücke zu schließen. Dies ist nicht nur eine Frage der Vergangenheit, sondern eine zentrale Herausforderung für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Startschwierigkeiten: E-Rezept-System mit Ausfällen und Wartungsarbeiten am Tag 1

Am ersten Tag der verpflichtenden Einführung des E-Rezept-Systems kam es zu erheblichen Herausforderungen in vielen medizinischen Praxen und Apotheken, die auf die Vielzahl von Erstanwendern zurückzuführen sind. Zusätzlich zu dieser Anfangsbelastung traten zwei Ausfälle auf, die die Nutzung des Systems weiter erschwerten.

Die Gematik, die für die Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich ist, informierte über "dringende Wartungsarbeiten", die ab 22 Uhr beim VPN-Zugangsdienst von Arvato Systems Digital durchgeführt werden mussten. Diese Maßnahmen erfolgten als Reaktion auf eine vorangegangene Störung und sollten bis 6 Uhr am nächsten Morgen dauern. Während dieser Zeit war ein einstündiger Ausfall eines VPN-Zugangsdienstes möglich. Benutzern wurde empfohlen, bei Problemen mit der Verwendung des E-Rezepts in dieser Zeitspanne es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen oder vorübergehend auf das Ersatzverfahren Muster 16 umzusteigen. Die Gematik bat um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

Zusätzlich zu den geplanten Wartungsarbeiten gab es seit dem Morgen Störungen beim Einlösen von E-Rezepten über die Gematik-App. Die Probleme wurden auf den sektoralen Identity Provider (IDP) zurückgeführt, der von Bitmarck betrieben wird. Aufgrund dieser Störung war es vorübergehend nicht möglich, auf das E-Rezept über die E-Rezept-App zuzugreifen, wenn die Anmeldung über die Versicherten-Apps für Versicherte der BKK, IKK und DAK erfolgte. Die Einlösemöglichkeiten über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und den Papierausdruck waren jedoch nicht betroffen und blieben für Versicherte der BKK, IKK und DAK weiterhin nutzbar.

Diese Ausfälle reihen sich in eine Serie von Problemen ein, die sich in den letzten Wochen gehäuft haben. Im Dezember kam es bereits zu zwei Störungen an einem Tag, bei denen die Technikdienstleister T-Systems und Arvato Einschränkungen beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) verzeichneten. Zuvor hatten Apotheken Schwierigkeiten beim Abruf von E-Rezepten über die eGK, wobei hauptsächlich Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt, AOK Niedersachsen und AOK Bremen/Bremerhaven betroffen waren. Allen betroffenen Krankenkassen gemeinsam ist, dass das VSDM vom Dienstleister Arge AOK verwaltet wird.

Überwindung der AvP-Insolvenz: Apotheken erwarten erste Vergleichszahlung im Januar 2024

Das neue Jahr bringt für die Apotheken, die von der Insolvenz des privaten Rechenzentrums AvP betroffen sind, ersehnte Entlastung. Gemäß den Vereinbarungen steht im Januar 2024 die erste Tranche der Vergleichsvereinbarung zur Auszahlung bereit. Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos von der renommierten Kanzlei White & Case bestätigt, dass das Auszahlungsprozedere, wie in der Rahmenvereinbarung detailliert festgehalten, seinen Gang nimmt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst geht der Betrag an den Treuhänder Dr. Bero-Alexander Lau, Partner der Düsseldorfer Kanzlei White & Case. Anschließend erfolgt die Auszahlung von dort an die betroffenen Apotheken – ein Meilenstein nach Monaten der Unsicherheit und finanziellen Belastung.

Die Rahmenvereinbarung, die im Oktober mit einer beeindruckenden Beteiligung von über 95 Prozent der beitrittsberechtigten Apotheken abgeschlossen wurde, ebnete den Weg für die Auszahlungen. Das erforderliche Beitrittsquorum von 80 Prozent wurde dabei deutlich übertroffen, was die Wirksamkeit und Zustimmung der Apotheken verdeutlicht.

Die Vergleichszahlungen setzen sich aus drei Abschlagszahlungen über den Treuhänder zusammen, wobei verschiedene Geldquellen berücksichtigt werden. Zunächst fließen 25 Prozent der auf den Altgeschäftskonten von AvP gefundenen Gelder innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Beitrittsfrist an den Treuhänder. Dabei werden die Forderungen derjenigen Apotheken, die dem Vergleich nicht beigetreten sind, separiert und sollen der Insolvenzmasse zugeführt werden, sobald rechtlich geklärt ist, dass keine Aussonderungsrechte bestehen.

Weitere 35 Prozent der von den Kassen überwiesenen Gelder, die den beigetretenen Apotheken zustehen, fließen ebenfalls innerhalb von zwei Monaten an den Treuhänder. Offene Beträge, die noch nicht von den Kassen ausgezahlt oder bei Gericht oder Treuhändern hinterlegt wurden, werden durch den Beitritt zur Auszahlung an den Insolvenzverwalter freigegeben. Hierbei wird ein Kassenabschlag abgezogen, wenn die Zahlung innerhalb von zehn Tagen erfolgt. Auch hier gehen 35 Prozent in der zweiten Tranche nach vier Monaten an den Treuhänder. Bei etwaigem Widerstand der Kassen plant Hoos Klagen, wo Erfolgsaussichten bestehen.

Dr. Jan-Philipp Hoos plant zudem, von den Herstellerabschlägen, die über die insolvente Schwesterfirma DiG abgewickelt wurden, einen Anteil von 15 Prozent der Forderungen zu überweisen. Die Berechnung erfolgt dabei nach dem Verhältnis der Forderungen von beigetretenen und nicht beigetretenen Apotheken.

Der Treuhänder verteilt die Gelder entsprechend der Forderungen an die Apotheken und zahlt die Beträge jeweils innerhalb eines Monats nach Eingang aus. Hierbei werden Zinsen gutgeschrieben, während Gebühren und Kosten abgezogen werden. Für seine Tätigkeit vor der Ausschüttung erhält der Treuhänder einmalig 25.000 Euro. Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) erhält zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten 496.000 Euro.

Nach der dritten Tranche plant Insolvenzverwalter Hoos eine "angemessene Abschlagsverteilung" an die Gläubiger. Die betroffenen Apotheken haben insgesamt rund 345 Millionen Euro im Insolvenzverfahren angemeldet, während die Gesamtforderungen der Gläubiger 626 Millionen Euro betragen. Mit dem Vergleich verzichten die Apotheken auf die sogenannte Aussonderung. Die Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch des Rechenzentrums noch Abschläge erhalten haben, wurden mit individuellen Angeboten gelockt. Apotheken, deren Klage auf Aussonderung rechtskräftig abgewiesen wurde, hatten keine Möglichkeit mehr zum Beitritt. Damit schließt sich ein Kapitel der Unsicherheit, und die Apotheken können auf eine finanzielle Kompensation hoffen.

Antibiotika-Engpässe in Deutschland bis Mai befürchtet: Kinder besonders betroffen

In einem überraschenden Schwenk hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seine Einschätzung zur Versorgung mit Antibiotika in Deutschland revidiert und warnt nun vor möglichen Engpässen, die teilweise bis Mai dieses Jahres andauern könnten. Diese Entwicklung steht im Kontrast zu den vorherigen Aussagen des BfArM im November, als die Versorgung mit Antibiotika aufgrund von Produktionsdaten noch als grundsätzlich stabil eingestuft wurde.

Die aktuelle Liste der betroffenen Antibiotika zeigt, dass die Lieferengpässe auch im neuen Jahr anhalten. Einige der wichtigen Antibiotika, darunter Clindamycin und Ciprofloxacin, sind nach wie vor von Engpässen betroffen. Die Unsicherheit in der Versorgungslage wirft besondere Sorgen auf, da Antibiotika für viele Patienten, insbesondere Kinder, lebensnotwendig sein können.

Die Liste der betroffenen Antibiotika und ihre Endtermine für die Engpässe enthält bekannte Medikamente wie Infectocef 500 Saft, Infectobicillin Saft 750, InfectoSupramox Saft 400 mg / 57 mg / 5 ml, Infectomox 500 Saft, Infectomox 250 Saft, Infectocillin 300 Saft, Grüncef 500 mg/5ml Trockensaft, Cefaclor 125 TS - 1 A Pharma, Clindahexal 150, Clindahexal 300 mg, Clindamycin 300 - 1 A Pharma, Cefpodoxim - 1 A Pharma 40 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension, Cipro-1 A Pharma 750 mg, Ciprohexal 750 mg, Ciprohexal 500 mg, Ciprohexal 250 mg, Pen Mega - 1 A Pharma, Penhexal 1,0 Mega, Amoxihexal 1000 und AmoxiClav 400/57 TS-1A Pharma.

Patienten, insbesondere Eltern, die auf diese Antibiotika angewiesen sind, werden ermutigt, engen Kontakt zu ihren Ärzten zu halten, um alternative Behandlungsoptionen zu besprechen und sicherzustellen, dass eine angemessene Versorgung gewährleistet ist. Die genauen Gründe für die anhaltenden Engpässe sind derzeit nicht bekannt, was eine tiefgreifende Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Herstellern und den Gesundheitsbehörden erfordert, um eine schnelle Wiederherstellung der Verfügbarkeit dieser lebenswichtigen Medikamente zu gewährleisten.

Es bleibt zu hoffen, dass diese unerwartete Situation rasch angegangen wird, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten zu schützen. Die anhaltenden Engpässe verdeutlichen die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung und könnten möglicherweise Anlass für Diskussionen über die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten im Gesundheitswesen sein. Die Gesellschaft sollte diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um sicherzustellen, dass die notwendigen Schritte unternommen werden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten und zu verbessern.

E-Rezept-Einführung sorgt für Chaos und Klärungsbedarf in Arztpraxen: Technische Hürden und Informationslücken belasten Patientenversorgung

In zahlreichen Arztpraxen in Deutschland sorgt die verbindliche Einführung des E-Rezepts für einen Ansturm von Patienten und einen gleichzeitig hohen Erklärungsbedarf seitens des medizinischen Personals. Insbesondere zu Beginn des Quartals, wenn alle elektronischen Gesundheitskarten neu eingelesen werden müssen, wird das ohnehin schon volle Wartezimmerchaos durch die Umstellung auf das digitale Rezeptverfahren verstärkt.

Kritik seitens der Fachangestellten richtet sich dabei nicht nur auf die unmittelbaren Auswirkungen, sondern auch auf die vermeintliche Trennung zwischen Praxisalltag und der Entwicklung des E-Rezepts. Eine Mitarbeiterin aus einer bayerischen Arztpraxis bemängelt, dass diejenigen, die das System entworfen haben, offenbar nicht aus der ärztlichen Praxis stammen. Dies führte zu einer ineffizienten Umsetzung, die bereits vor Jahresende in einer Landarztpraxis erprobt wurde, jedoch bei älteren Patienten auf erhebliche Verständnisprobleme stieß.

Besonders die ältere Bevölkerung scheint Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des E-Rezepts zu haben, nicht zuletzt aufgrund fehlenden Zugangs zum Internet. Ein Beispiel verdeutlicht die Herausforderungen: Eine Seniorin äußerte, sie habe zu Hause kein Internet, als ihr die digitale Verordnung erklärt wurde. Hierin spiegelt sich ein grundsätzliches Informationsdefizit wider, da es an klaren Informationsbroschüren oder Aushängen für Patienten mangelt.

In vielen Fällen wird das medizinische Personal mit der Problematik konfrontiert, dass Patienten ihre elektronischen Gesundheitskarten vergessen. In solchen Fällen wird darauf hingewiesen, dass ohne die Karte keine rezeptpflichtigen Arzneimittel erhältlich sind. Hier wird deutlich, dass eine verstärkte Aufklärungsarbeit und die Bereitstellung von einfachem Informationsmaterial entscheidend sind, um Patienten den reibungslosen Umgang mit dem E-Rezept zu ermöglichen.

Nicht nur in Arztpraxen, sondern auch in Apotheken fehlt es an einer klaren Kommunikation. Berichte über Patienten, die ohne klare Information in Apotheken erscheinen und behaupten, die Praxis habe das Rezept bereits geschickt, verdeutlichen die Dringlichkeit der Aufklärungsarbeit. Einige Praxen haben die Umstellung noch nicht rechtzeitig gemeistert, und technische Hürden wie fehlende Konnektoren verzögern die flächendeckende Einführung des E-Rezepts.

Es gibt jedoch auch positive Erfahrungen, wie bei einer Hausarztpraxis am Rande von Berlin, die bereits erfolgreich auf das E-Rezept umgestellt hat. Dennoch betont das medizinische Personal die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Aufklärungsarbeit, insbesondere bei älteren Patienten, die mit dem neuen System noch nicht vertraut sind.

Insgesamt zeigt sich, dass eine verbesserte Kommunikation, klare Informationsquellen und eine reibungslose technische Umsetzung erforderlich sind, um die Einführung des E-Rezepts effektiv zu gestalten und die Patientenversorgung nicht unnötig zu belasten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Praxen, Apotheken und den Entwicklern des E-Rezepts ist unumgänglich, um die aktuellen Herausforderungen zu überwinden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Ärzte reduzieren Leistungen aufgrund veränderter Honorarregelungen

In einem drastischen Schritt, der die Verfügbarkeit von Arztterminen in Berlin beeinträchtigen könnte, haben die Ärzte der Hauptstadt aufgrund einer festgefahrenen Honorardebatte beschlossen, ihre Leistungen zu reduzieren. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat Ende November einen einstimmigen Beschluss über einen veränderten Honorarverteilungsmaßstab gefasst, der seit dem Jahreswechsel in Kraft ist. Diese Regelung sieht vor, dass die Praxen nun 10 Prozent weniger Behandlungstermine im sogenannten Regelleistungsvolumen anbieten dürfen.

Die Grundlage dieser Maßnahme besteht darin, die Fallwerte, also das Honorar pro Behandlungsfall, zu erhöhen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass trotz der Reduzierung der Behandlungstermine das Budget für jede einzelne Praxis auf einem konstanten Niveau bleibt. In einfachen Worten bedeutet dies, dass die Praxen ab Januar nur noch so viele Patienten medizinisch versorgen und abrechnen dürfen, wie von den Krankenkassen finanziert wird.

Die Vertreterversammlung und der Vorstand der KV möchten betonen, dass diese Maßnahme nicht als Verweigerung medizinischer Versorgung an die Patienten verstanden werden soll. Vielmehr dient sie als klare Botschaft an Politik und Krankenkassen, dass eine adäquate Finanzierung der ambulanten Versorgung notwendig ist, um die Qualität der Praxen zu erhalten und das medizinische Fachpersonal angemessen zu entlohnen.

Die Ärzte argumentieren, dass sie nicht länger gewillt sind, ärztliche Leistungen zu erbringen, die nicht vollständig vergütet werden. Über Jahre hinweg haben sie hingenommen, dass nicht alle erbrachten Leistungen komplett bezahlt wurden. Die Ausgaben für Personal, Mieten, Energie und Ausstattung sind jedoch kontinuierlich gestiegen, während die Honorarentwicklung mit dieser Kostenexplosion nicht Schritt gehalten hat.

Es wird betont, dass es sich bei der neuen Regelung um eine Empfehlung handelt und keine zwingende Vorgabe. Dies soll Praxen Anreize bieten, darüber nachzudenken, wie viele Patienten sie künftig für das zur Verfügung stehende Budget behandeln können. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Praxen, die über das Budget hinaus arbeiten, nicht schlechter gestellt werden. Die KV möchte mit diesem Schritt ein deutliches Signal an Politik und Krankenkassen senden: Das bestehende Gesundheitssystem darf nicht weiter kaputtgespart werden.

Der Jahreswechsel war von deutschlandweiten Protesten der Praxen geprägt, die zwischen den Jahren ihre Türen geschlossen hielten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtete am 15. November 2023 vom sogenannten "Zero Pay Day", an dem den niedergelassenen Ärzten nach und nach das Geld für den Rest des Jahres ausging. Im Durchschnitt wurden den Praxen zehn Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen wies darauf hin, dass die Praxen gezwungen wären, gesetzeskonform zehn Prozent ihrer Untersuchungen und Behandlungen einzuschränken, wenn sie dem politisch vorgegebenen Gesetz folgen würden. Dies hätte ernsthafte Konsequenzen für die ärztliche Versorgung und könnte dazu führen, dass Ärzte ihre Praxen aufgeben. In diesem Kontext stellen die reduzierten Leistungen in Berlin einen drastischen Schritt dar, um auf die finanzielle Notlage der ambulanten Versorgung hinzuweisen und eine adäquate Lösung von Politik und Krankenkassen zu fordern.

Kommentar:

Die aktuelle Debatte um die Apothekenreform in Deutschland verdeutlicht das drängende Problem der langjährigen Unterfinanzierung. Das vorweihnachtliche Eckpunktepapier hat jedoch anstelle von Lösungen neue Unsicherheiten gebracht, insbesondere durch unklare Zahlen und die kontroverse Idee einer Umverteilung. Es ist essenziell, die fehlende Honoraranpassung der letzten zwei Jahrzehnte zu adressieren, um langfristig eine nachhaltige Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Die Diskussion sollte sich auf realistische Zahlen und eine prozentuale Honoraranpassung konzentrieren, um den steigenden Kosten entgegenzuwirken. Es besteht die dringende Notwendigkeit, das Bewusstsein für die Bedeutung einer persönlich zugewandten Arzneimittelversorgung zu schärfen und gleichzeitig die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, um die bestehende Finanzierungslücke zu schließen.

Die Einführung des E-Rezept-Systems verlief holprig, geprägt von technischen Ausfällen und Wartungsarbeiten. Die Gematik meldete dringende Maßnahmen am VPN-Zugangsdienst von Arvato Systems Digital, begleitet von Problemen beim Einlösen von E-Rezepten über die Gematik-App aufgrund eines IDP-Ausfalls. Während vorübergehende Lösungen wie das Muster-16-Verfahren angeboten werden, häufen sich seit Wochen Störungen, die den reibungslosen Betrieb des Systems beeinträchtigen.

Die bevorstehende Auszahlung der ersten Tranche der AvP-Vergleichsvereinbarung im Januar 2024 bringt eine ersehnte Erleichterung für die von der Insolvenz betroffenen Apotheken. Der hohe Beitrittsgrad von über 95 Prozent verdeutlicht das Vertrauen der Apotheken in die Rahmenvereinbarung. Die differenzierte Struktur der Abschlagszahlungen über den Treuhänder, sowie die Einbindung verschiedener Geldquellen, ermöglichen eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel. Die Entscheidung, auf die Aussonderung zu verzichten, setzt einen Schlusspunkt unter Monate der Unsicherheit und eröffnet den betroffenen Apotheken Perspektiven auf finanzielle Entlastung.

Die anhaltenden Engpässe bei wichtigen Antibiotika in Deutschland, wie Clindamycin und Ciprofloxacin, sind besorgniserregend. Insbesondere die Prognose von möglichen Lieferengpässen bis Mai dieses Jahres stellt eine ernsthafte Herausforderung für die Patientenversorgung dar. Es ist unerlässlich, dass die betroffenen Hersteller und Gesundheitsbehörden rasch Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit dieser lebenswichtigen Medikamente wiederherzustellen. Patienten, vor allem Kinder, sollten in enger Abstimmung mit ihren Ärzten alternative Behandlungsoptionen in Betracht ziehen. Diese Entwicklung unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer robusten und widerstandsfähigen Arzneimittelversorgung sowie möglicherweise weitreichender Diskussionen über die Sicherheit von Lieferketten im Gesundheitswesen.

Die Einführung des E-Rezepts zeigt deutlich, dass eine verbesserte Aufklärung und klare Informationsquellen für Patienten von entscheidender Bedeutung sind. Technische Hürden und Informationslücken belasten nicht nur die Arztpraxen, sondern auch die Patientenversorgung insgesamt. Es ist unerlässlich, dass Praxen, Apotheken und Entwickler eng zusammenarbeiten, um diese Herausforderungen zu überwinden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die Entscheidung der Berliner Ärzte, ihre Leistungen aufgrund der festgefahrenen Honorardebatte zu reduzieren, wirft einen alarmierenden Blick auf die finanzielle Herausforderungen der ambulanten Versorgung. Die Forderung nach angemessener Vergütung für erbrachte Leistungen ist legitim, doch müssen Lösungen gefunden werden, die die Patientenversorgung nicht gefährden. Eine konstruktive Diskussion zwischen Ärzten, Politik und Krankenkassen ist dringend erforderlich, um die Zukunft der ambulanten medizinischen Versorgung in Berlin und darüber hinaus zu sichern.

Zusammenfassend erfordert die Vielzahl von aktuellen Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen eine umfassende und koordinierte Anstrengung aller Beteiligten, um die bestehenden Probleme anzugehen. Nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit von Gesundheitsbehörden, Ärzten, Apothekern, Politik und weiteren Stakeholdern können wir die Basis für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung schaffen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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