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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Risiken und Relevanz

Von Versicherungspolitik bis zu Versorgungsengpässen - Eine umfassende Analyse der dynamischen Apothekenlandschaft und ihrer Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Entdecken Sie in der neuesten Ausgabe der Apotheken-Nachrichten die faszinierende Welt des deutschen Gesundheitssektors. Wir tauchen tief ein in die Diskussionen über die Bedeutung von Apothekenversicherungen angesichts zunehmender Risiken und betrachten wegweisende Gerichtsurteile, die nicht nur für Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Apotheken-Botendienste von Relevanz sind. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Herausforderungen bei der Verfügbarkeit von Tollwutimpfstoffen und die Einführung des E-Rezepts. Mit exklusiven Einblicken und fundierten Analysen bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die dynamische Apothekenlandschaft Deutschlands. Bleiben Sie dran für wichtige Updates und spannende Einblicke!

Kosten und Nutzen im Blick: Die Wichtigkeit von Apothekenversicherungen

In einer Welt, die ständig von Veränderungen und unvorhersehbaren Ereignissen geprägt ist, stehen Apothekenbetreiber vor einer Vielzahl von Risiken, die ihren Betrieb gefährden können. Von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Bränden bis hin zu Cyberangriffen, Diebstahl und sogar internem Betrug durch Mitarbeiter - die Liste der potenziellen Gefahren ist lang und vielfältig.

Angesichts dieser Realität wird die Bedeutung einer umfassenden Versicherungspolice für Apotheken zunehmend deutlich. Eine solche Versicherung bietet nicht nur Schutz vor den finanziellen Auswirkungen von Sachschäden durch Naturkatastrophen, sondern auch vor den Risiken, die mit der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens einhergehen.

Insbesondere Cyberversicherungen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da Apothekenbetreiber zunehmend anfällig für Cyberangriffe und Datenverluste sind. Diese speziellen Versicherungen bieten Schutz vor Datenschutzverletzungen, Hackerangriffen und anderen digitalen Bedrohungen, die nicht nur finanzielle Verluste verursachen können, sondern auch das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit ihrer persönlichen Daten untergraben.

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die Rechtsschutzversicherung. Angesichts der zunehmend komplexen und strengen rechtlichen Anforderungen im Gesundheitswesen können Apothekenbetreiber mit einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sein. Eine Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Unterstützung und Deckung für die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, sei es in Form von Kundenklagen, regulatorischen Auseinandersetzungen oder anderen rechtlichen Problemen.

Trotz der anfänglichen Kosten überwiegen die langfristigen Vorteile einer umfassenden Apothekenversicherung deutlich. Diese Versicherungen bieten nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern stärken auch das Vertrauen der Kunden und sichern den langfristigen Erfolg und die Stabilität der Apotheke. In einer sich ständig verändernden und unsicheren Welt ist eine solide Versicherungspolice ein unverzichtbarer Schutzschild für Apothekenbetreiber, um sich gegen die zahlreichen Risiken zu wappnen, denen sie täglich ausgesetzt sind.

Urteil: Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen an Einmündungen - Relevanz für Apotheken-Botendienste

Im jüngsten Urteil des Landgerichts München II vom 20. Januar 2023 (Aktenzeichen: 11 O 2351/21) wurde eine wegweisende Entscheidung getroffen, die nicht nur für Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Apotheken-Botendienste von Bedeutung sein könnte. Das Gericht urteilte, dass trotz des Vorfahrtsrechts eines Verkehrsteilnehmers dieser zu 60 Prozent für einen Unfall an einer Einmündung verantwortlich gemacht wurde.

Der Vorfall ereignete sich im April 2021, als ein Autofahrer von einer Seitenstraße nach rechts auf eine Vorfahrtsstraße abbog. Aufgrund einer Hecke war seine Sicht eingeschränkt. Zur gleichen Zeit wollte ein Fahrer eines Kleinkraftrades, der sich auf der Vorfahrtsstraße befand, nach links in die Straße abbiegen, aus der der Autofahrer kam. Dabei schnitt er die Kurve und es kam zur Kollision im Einmündungsbereich.

Obwohl der Fahrer des Kleinkraftrades zunächst bestritt, die Kurve geschnitten zu haben, musste er später einräumen, dass sein Fahrverhalten fehlerhaft war. Trotzdem fühlte er sich nicht für den Unfall verantwortlich, da er argumentierte, dass die Kollision auf der Vorfahrtsstraße stattfand und somit eine Vorfahrtsverletzung des Autofahrers vorlag. Dieser wiederum betonte, dass der Unfall für ihn unvermeidbar gewesen sei, da er mit angemessener Geschwindigkeit am äußersten rechten Fahrbahnrand fuhr und das Kleinkraftrad aufgrund der Hecke nicht rechtzeitig erkennen konnte.

Das Gericht stellte fest, dass der Autofahrer die Vorfahrt des Kleinkraftrades verletzt hatte, jedoch den Fahrer des Kleinkraftrades überwiegend für die Kollision verantwortlich machte. Ein Sachverständiger bestätigte, dass das Kleinkraftrad auf der Fahrbahnseite des Autos entgegenkam und die Kollision unvermeidbar gewesen wäre, selbst wenn der Autofahrer vor der Vorfahrtsstraße angehalten hätte.

Diese Entscheidung könnte auch für Apotheken-Botendienste von Bedeutung sein, die häufig auf Straßen unterwegs sind und Einmündungen passieren müssen. Es zeigt sich, dass trotz eines Vorfahrtsrechts die Verantwortung für einen Unfall in bestimmten Fällen anders verteilt werden kann, insbesondere wenn Fahrfehler oder unzureichende Sichtverhältnisse vorliegen.

Engpässe bei Tollwutimpfstoffen in Deutschland: Wechsel zwischen Rabipur und Verorab möglich

Deutschland steht vor einer Herausforderung in der Versorgung mit Tollwutimpfstoffen, da sowohl Rabipur von Bavarian Nordic als auch Verorab von Sanofi Pasteur derzeit eingeschränkt verfügbar sind. Die Verfügbarkeit dieser lebenswichtigen Impfstoffe hat Auswirkungen auf präexpositionelle Impfungen und planbare Auffrischungsimpfungen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät dazu, präexpositionelle Impfungen nur streng zu indizieren und die möglichen Risiken sorgfältig abzuwägen. Planbare Auffrischungsimpfungen sollten vorübergehend verschoben werden, während eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) unerlässlich bleibt. Die PEP ist insbesondere erforderlich nach Kontakt mit Fledermäusen, auffälligen Heimtieren mit unbekanntem Impfstatus oder Tieren aus Endemiegebieten.

Trotz Deutschlands Freiheit von terrestrischer Tollwut seit 2008 bleibt die PEP in bestimmten Situationen unverzichtbar. Das RKI betont, dass die Verfügbarkeit von Tollwutimpfstoffen für die PEP über öffentliche Apotheken gewährleistet ist und im Bedarfsfall auf Notfalldepots zurückgegriffen werden kann.

In Fällen, in denen es schnell gehen muss, kann es vorkommen, dass entweder Rabipur oder Verorab eingeschränkt verfügbar sind. Doch es gibt die Möglichkeit, zwischen den Impfstoffen zu wechseln, auch wenn eine Impfserie bereits begonnen wurde. Dies bestätigt eine Sprecherin des RKI und verweist auf eine Beobachtungsstudie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die zeigt, dass solche Wechsel sicher und immunogen sind.

Die Empfehlungen des RKI betonen die Notwendigkeit einer vollständigen Impfserie nach Exposition für Personen, die nicht oder unvollständig gegen Tollwut geimpft sind. Diese Serie besteht aus drei Dosen an den Tagen 0, 7 und 28, die intramuskulär verabreicht werden. Personen, die vollständig grundimmunisiert sind, benötigen nur zwei Impfstoffdosen im Abstand von drei Tagen.

Die aktuellen Engpässe betonen die Bedeutung einer ständigen Überwachung und Anpassung der Impfstoffversorgung, um sicherzustellen, dass die öffentliche Gesundheit geschützt ist und die Behandlung von Tollwutexpositionen effektiv bleibt.

Neue Regelungen zur Arzneimittelstückelung: Einmalige Zuzahlung für bessere Patientenversorgung

In den aktuellen Entwicklungen des Gesundheitswesens wurden neue Regelungen im Umgang mit nicht verfügbaren Arzneimitteln verabschiedet, die eine effektive Versorgung der Patienten sicherstellen sollen. Gemäß den Bestimmungen des § 61 im Sozialgesetzbuch (SGB) V sowie des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) dürfen Apotheken bei Engpässen auf ein wirkstoffgleiches Präparat ausweichen, um die verordnete Menge des Wirkstoffs zu erfüllen. Diese Maßnahme, bekannt als Stückelung, ermöglicht es den Apotheken, die Versorgungslücken zu schließen, indem sie mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße abgeben.

Eine wichtige Neuerung in diesen Regelungen betrifft die Zuzahlung der Patienten. Wird aufgrund von Lieferengpässen ein Arzneimittel gestückelt, so wird die Zuzahlung nur einmalig fällig, basierend auf der Packungsgröße, die der verordneten Menge entspricht. Diese Regelung erstreckt sich nicht nur auf Fälle, in denen sich die Anzahl der abgegebenen Packungen ändert, sondern auch auf Situationen, in denen von der verordneten Wirkstärke abgewichen wird. Dies bedeutet, dass Patienten nicht zusätzlich belastet werden, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen eine andere Wirkstärke erhalten.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Apotheken bei der Bewältigung von Lieferproblemen zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Patienten kontinuierlich mit den benötigten Medikamenten versorgt werden. Sie ermöglichen den Apothekern auch, in bestimmten Fällen von der verordneten Wirkstärke abzuweichen, sofern dies medizinisch unbedenklich ist.

Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Stückelungsprozesse zu gewährleisten, sind die Apotheken verpflichtet, die Nichtverfügbarkeit zu dokumentieren. Dies kann durch einen Defektbeleg erfolgen, wobei ein Defektbeleg ausreicht, wenn die Apotheke nur von einem Großhandel beliefert wird. Andernfalls sind zwei Defektbelege erforderlich.

Des Weiteren wurden klare Vorgaben zur Kennzeichnung von Teilmengen bekanntgegeben. Für die Abrechnung von Teilmengen gelten spezifische Richtlinien, einschließlich der Verwendung einer Sonder-PZN und eines zugehörigen Faktors zur Berechnung des Preises der fiktiv abgegebenen Packung. Auch hier wird nur eine einmalige Zuzahlung fällig.

Insgesamt sind die neuen Regelungen darauf ausgerichtet, eine reibungslose Versorgung der Patienten sicherzustellen und gleichzeitig die finanzielle Belastung durch Zuzahlungen zu minimieren. Sie bieten den Apotheken mehr Flexibilität bei der Bewältigung von Lieferengpässen und gewährleisten eine transparente Abwicklung der Stückelungsprozesse.

Securpharm-Wartung: Apotheken bereiten sich auf 20-stündige Systemausfall vor

Am kommenden Wochenende müssen Apotheken in Deutschland sich auf eine längere Phase ohne das Securpharm-System einstellen, das als Schutzmechanismus gegen Arzneimittelfälschungen dient. Die Wartungsarbeiten werden am 13. April 2024 um 20 Uhr beginnen und voraussichtlich bis zu 20 Stunden dauern. Während dieser Zeit wird das System nicht verfügbar sein, da eine wesentliche Datenbankaktualisierung durchgeführt wird, um seine Effizienz und Sicherheit zu gewährleisten.

Securpharm spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen gefälschte Arzneimittel und verarbeitet täglich mehr als zwölf Millionen Transaktionen. Jede Transaktion erfordert eine schnelle Überprüfung, bei der mindestens ein Packungsdatensatz im System gesucht, identifiziert und gegebenenfalls aktualisiert wird. Mit einer Datenbank von über fünf Milliarden Seriennummern ist regelmäßige Wartung unerlässlich, um die einwandfreie Funktion des Systems zu gewährleisten.

Während der Wartungsarbeiten erhalten Apotheken und andere verifizierende Stellen eine Rückmeldung mit dem Hinweis SP-901 (System not available), um darauf hinzuweisen, dass das Securpharm-System vorübergehend außer Betrieb ist. Sobald die Wartung abgeschlossen ist und die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA) grünes Licht erhält, wird das System wieder online gehen.

Apotheken können während dieser Zeit weiterhin Arzneimittel abgeben, auch wenn das Securpharm-System nicht verfügbar ist. In solchen Fällen müssen Verifizierung und Ausbuchung der abgegebenen Packungen nachträglich durchgeführt werden, sobald das System wieder verfügbar ist. Viele Softwareprodukte verfügen über eine Pufferfunktion, die Anfragen während der Wartungsarbeiten speichert und erst dann eine Rückmeldung sendet, wenn das System wieder verfügbar ist.

Die ABDA hat klare Empfehlungen für Apotheken herausgegeben, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und potenzielle Risiken zu minimieren. Sobald das Securpharm-System wieder verfügbar ist, können alle ausstehenden Verifizierungen und Ausbuchungen über die grafische Benutzeroberfläche des Securpharm-Apothekenservers vorgenommen werden.

Apotheken und andere betroffene Einrichtungen können den aktuellen Status des Securpharm-Systems auf der offiziellen Webseite überprüfen, um über eventuelle Verzögerungen oder weitere Updates informiert zu bleiben.

Schließungen und Strukturwandel: Die Situation der Apotheken in Baden-Württemberg

Die jüngste Analyse des Apothekenwandels in Baden-Württemberg wirft ein detailliertes Licht auf die Gründe hinter dem rückläufigen Trend der Apothekenzahl im Jahr 2023. Gemäß den Daten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wurde festgestellt, dass jede achte Apotheke im Bundesland ihre Türen schloss, was einem Gesamtrückgang von 88 Apotheken entspricht. Diese Entwicklung wirft wichtige Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung und die Ursachen für das Schließen der Apotheken.

Die Analyse basierte auf einer eingehenden Untersuchung der Google-Unternehmensprofile aller Apotheken im Land und bot interessante Einblicke in die strukturellen Unterschiede und möglichen Gründe hinter den Schließungen. Eine bemerkenswerte Erkenntnis war, dass geschlossene Apotheken im Durchschnitt eine kürzere Entfernung zur nächsten Apotheke aufwiesen im Vergleich zu den verbliebenen Apotheken. Dies legt nahe, dass Standortfaktoren eine bedeutende Rolle bei den Schließungen spielen könnten, da Apotheken in stärker frequentierten oder dichter bevölkerten Gebieten möglicherweise weniger rentabel sind.

Des Weiteren zeigte die Analyse, dass geschlossene Apotheken tendenziell schlechter bewertet wurden und häufiger unbeantwortete Kundenbewertungen aufwiesen. Dies könnte auf eine mangelnde Kundenzufriedenheit oder Probleme mit der Servicequalität hinweisen, die wiederum zur Schließung beigetragen haben könnten.

Obwohl Filialisierung und Kundenbewertungen zwischen den verbliebenen und geschlossenen Apotheken kaum Unterschiede zeigten, legen die Analyseergebnisse nahe, dass komplexe strukturelle Unterschiede den Wandel in der Apothekenlandschaft in Baden-Württemberg beeinflussen könnten. Es wurde betont, dass kein einzelner Faktor den Apothekenwandel allein erklären kann und dass weitere Forschung erforderlich ist, um die zugrunde liegenden Gründe vollständig zu verstehen.

In Anbetracht dieser Ergebnisse ist es von entscheidender Bedeutung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene Gesundheitsversorgung sicherzustellen und die Auswirkungen des Apothekenwandels auf die Bevölkerung zu minimieren. Dies erfordert eine umfassende Analyse und Zusammenarbeit zwischen Regierungsbehörden, Gesundheitsexperten und Apothekenbetreibern, um effektive Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.

Apobank verzeichnet Rekordgewinn trotz geplanter Stellenstreichungen

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat das vergangene Jahr mit einem rekordverdächtigen Gewinn abgeschlossen, der aufgrund gestiegener Zinsen erzielt wurde. Der Zinsüberschuss der Bank stieg um mehr als ein Viertel auf insgesamt 970 Millionen Euro, was zu einem Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge von 434 Millionen Euro führte - ein Anstieg von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Trotz eines Rückgangs des Provisionsüberschusses um 3,2 Prozent auf 178 Millionen Euro und stabiler Verwaltungskosten erwirtschaftete die Apobank einen Jahresüberschuss von 94 Millionen Euro, was einem Anstieg von 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen aufgrund dieses Erfolgs eine Dividende von 6 Prozent vor.

Das Darlehensneugeschäft der Apobank blieb mit 3,3 Milliarden Euro deutlich hinter dem Vorjahresniveau zurück, während Finanzierungen von Praxis- und Apothekengründungen auf 8,3 Milliarden Euro ausgebaut wurden. Das Depotvolumen stieg von 10,3 auf 11,7 Milliarden Euro, und das mandatierte Volumen in der Vermögensverwaltung wuchs von 4,8 auf 5,9 Milliarden Euro.

Die Apobank hat für das laufende Jahr ihre Agenda 2025 verabschiedet, um das Kerngeschäft der Bank zu stärken und effizientere Prozesse zu schaffen. Teil dieser Agenda ist die Einführung einer neuen nativen App und die Beschleunigung der Kreditprozesse. Um Kosten zu sparen, plant die Bank den Abbau von etwa 300 Stellen über alle Geschäftsbereiche hinweg, während gleichzeitig neue Stellen für technologische oder regulatorische Themen geschaffen werden.

Angesichts globaler volkswirtschaftlicher Unsicherheiten bleibt die Prognose für das laufende Jahr eingeschränkt. Die Apobank erwartet jedoch ein operatives Ergebnis über dem Niveau der Vorjahre und plant, den Jahresüberschuss auf dem Niveau von 2023 zu halten.

Freie Apothekerschaft klagt gegen Bundesrepublik: Forderung nach gerechter Honorierung

Die Freie Apothekerschaft (FA) hat die Bundesrepublik Deutschland verklagt und wird in Kürze eine Pressekonferenz abhalten, um ihr Anliegen öffentlich zu machen. Die Klage zielt darauf ab, eine Anpassung des Fixhonorars gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) an die Kostenentwicklung der Apotheken zu erreichen. Laut der FA ist dieses Fixum seit über einem Jahrzehnt unverändert geblieben und liegt nur minimal über dem Niveau von 2002.

Daniela Hänel, die 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, betont die Dringlichkeit der Situation und bezeichnet die langanhaltende Stagnation in der Vergütung als einen der Hauptgründe für das "Apothekensterben" in Deutschland. Sie kritisiert, dass die Apotheken von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt seien und fordert eine gerechte Honorierung ihrer Leistungen im Gesundheitswesen.

Gemäß § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) müssen die festgelegten Medikamentenpreise den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels entsprechen. Die FA argumentiert, dass dies nicht nur die Kostenminimierung, sondern auch die Sicherstellung der Versorgung und die Bereitstellung von Arzneimitteln umfasst.

Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben hat das Bundeswirtschaftsministerium es versäumt, das Honorar regelmäßig an die Kostenentwicklung der Apotheken anzupassen. Dies hat dazu geführt, dass die FA nun die Klage eingereicht hat. Neben der 1. Vorsitzenden Daniela Hänel sind weitere Mitglieder der FA sowie der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Fiete Kalscheuer von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein, an der Klage beteiligt.

Die Pressekonferenz, auf der die Hintergründe zur Feststellungsklage erläutert werden sollen, ist für den 23. April in Berlin angesetzt. Die Apotheker:innen wollen die Öffentlichkeit über ihre Forderungen informieren und auf die dringende Notwendigkeit einer gerechten Vergütung für ihre Dienstleistungen im Gesundheitswesen aufmerksam machen.

Ministerium empfiehlt Versandapotheken: Lieferengpässe gefährden Arzneimittelversorgung

Inmitten anhaltender Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln wie Alendronsäure-haltigen Medikamenten, die sowohl in Apotheken als auch in Arztpraxen für erhebliche Unruhe sorgen, hat ein Brandenburger Orthopäde die Dringlichkeit der Situation betont. Dr. Reiko Mortag aus Frankfurt (Oder) sah sich gezwungen, das Gesundheitsministerium anzuschreiben, nachdem lokale Apotheken nicht in der Lage waren, die benötigten Medikamente zu beschaffen. Seine Besorgnis gipfelte darin, dass er in Erwägung zog, seine Patienten stattdessen nach Polen zu schicken, wo die Medikamente ohne Schwierigkeiten verfügbar waren.

Mortag, der regelmäßig Alendronsäure-haltige Arzneimittel für die Behandlung von Osteoporose verschreibt, wandte sich in einem Brandbrief an Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. Darin schilderte er die prekäre Lage und die damit verbundenen Schwierigkeiten für die Patienten. Die Antwort des Ministeriums, die Mortag vier Tage später erhielt, bedauerte die anhaltenden Engpässe, wies jedoch auf die Möglichkeit hin, auf Versandapotheken auszuweichen, die die benötigten Medikamente führen.

Trotz der Empfehlung des Ministeriums bleibt Mortag unzufrieden. Er beklagt eine allgemeine Unzulänglichkeit in der Versorgung und kritisiert die Arbeitsbedingungen, die sich seiner Meinung nach zunehmend verschlechtern. Die Antwort des Ministeriums auf seine besorgten Anfragen bezeichnet er als unzureichend und beklagt, dass die Patienten weiterhin Schwierigkeiten haben, ihre Medikamente zu erhalten.

Apotheker in der Region zeigen sich ebenfalls verärgert über die Situation. Enrico Martini, Inhaber einer örtlichen Apotheke, bezeichnete die Antwort des Ministeriums als "Frechheit" und wies auf strukturelle Probleme im deutschen Arzneimittelmarkt hin, die dazu führen, dass viele Medikamente nicht verfügbar sind, während sie anderswo problemlos erhältlich sind.

Die anhaltenden Lieferengpässe und die damit verbundenen Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung werfen ein Schlaglicht auf strukturelle Probleme im deutschen Gesundheitssystem und geben Anlass zur Sorge für Patienten und Fachkräfte gleichermaßen.

Die E-Rezept-Einführung: Erkenntnisse und Perspektiven für die Zukunft

Die Einführung des E-Rezepts in Deutschland verlief nicht ganz reibungslos, wie Experten auf der Digitalmesse DMEA diskutierten. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten und Ausfällen in den ersten 100 Tagen seit der obligatorischen Einführung im Januar dieses Jahres, ziehen viele Beteiligte nun ein positives Fazit.

Georg Diedrich von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) machte deutlich, dass das System anfänglich mit zahlreichen "Kinderkrankheiten" zu kämpfen hatte. Insbesondere die häufigen Störungen der Telematikinfrastruktur (TI) an sieben von zehn Tagen wurden als problematisch eingestuft.

Trotz dieser Herausforderungen berichtete Susanne Damer, Geschäftsführerin des Berliner Apothekervereins, von einer Stabilisierung der Prozesse in den Apotheken und einer steigenden Akzeptanz des E-Rezepts. Allerdings bestehen nach wie vor Probleme mit unstrukturierten Daten aus Freitextverordnungen.

Wolfgang von Meißner, Vorstandsmitglied des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands (HÄV), betonte die Bedeutung der Einführung des E-Rezepts und die positiven Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Dennoch verursachte die Umstellung in den Hausarztpraxen einen erheblichen Arbeitsaufwand, da alle Patienten über das neue System informiert werden mussten.

Jan Meincke, Geschäftsführer von MediSoftware, einem Anbieter von Praxisverwaltungssystemen, wies auf die hohe Komplexität des Telematiksystems hin und betonte die Belastung für Softwarehersteller durch die Störanfälligkeit des Systems. Eine frühzeitige Zusammenarbeit aller Beteiligten wurde von Florian Hartge, Interimsgeschäftsführer der Gematik, als entscheidend für den Erfolg solcher Großprojekte angesehen.

Die Diskussion auf der DMEA verdeutlichte, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) nur gemeinsam gelingen kann. Ein schrittweiser Aufbau der EPA wurde befürwortet, beginnend mit einer vollautomatisch befüllten Medikationsliste. Ein verbindliches Startdatum und die Stabilität der Prozesse wurden als entscheidende Erfolgsfaktoren identifiziert.

Kampf um Anerkennung: Apotheker fordern Honorarerhöhung

In einer energischen Ansprache in Hannover hat Cathrin Burs, die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, die mangelnde Unterstützung des Staates bei der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland angeprangert. Sie betonte die Notwendigkeit einer Honorarerhöhung für Apotheken und kritisierte die Tendenz der Politik, warme Worte ohne finanzielle Mittel folgen zu lassen. Burs forderte von der Politik konkrete Maßnahmen anstelle von Lippenbekenntnissen.

Besonders bedenklich erscheinen Burs die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene bezüglich des Apothekenhonorars. Die geplante Delegation der Verantwortung für die Festlegung des Apothekenhonorars an den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband stieß auf klare Ablehnung seitens Burs. Sie bezeichnete dies als einen Akt der Verantwortungslosigkeit seitens des Staates und betonte, dass die Politik den Apothekern nicht nur warme Worte, sondern eine angemessene Honorierung für ihren Einsatz während der Pandemie bieten müsse.

Auch die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über Skonti bei vorfristiger Zahlung von Großhandelspreisen hat für Unruhe innerhalb der Apothekerschaft gesorgt. Burs mahnte eine schnelle Reaktion der Politik an, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu stärken und den Berufsstand vor weiterer Verunsicherung zu schützen.

Neben der Kritik an der politischen Untätigkeit richtete Burs auch einen Appell an ihre Kollegen, sich stärker auf pharmazeutische Dienstleistungen zu fokussieren. Sie betonte die Bedeutung dieser Dienstleistungen für die Zukunft der Apotheken und forderte eine verstärkte Profilierung als Heilberufler.

Insgesamt verdeutlichte die Ansprache von Cathrin Burs die angespannte Lage der Apothekerschaft in Deutschland und den dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik, um eine angemessene Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten und die Zukunft der Apotheken zu sichern.

Apothekenreform alarmiert Bankchef: Apobank-Chef warnt vor Verschlechterung der Patientenversorgung

Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank), schlägt Alarm angesichts der geplanten Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). In einem kürzlichen Statement wies Schellenberg auf die drohende Gefahr einer Verschlechterung der Patientenversorgung hin, sollte die Reform nicht sorgfältig durchdacht werden.

Schellenberg äußerte Besorgnis über den langanhaltenden Rückgang der Apothekenanzahl, der trotz des steigenden Bedarfs an hochwertiger Beratung in einer alternden Gesellschaft anhält. Dies sei eine Entwicklung, die dringend umgekehrt werden müsse, betonte er.

Insbesondere die Liberalisierungspläne, die im Zuge der Reform bekannt wurden, haben laut Schellenberg bereits erhebliche Unruhe in der Branche ausgelöst. Zudem kritisierte er die bisherige Nichtberücksichtigung der Forderungen nach einer Anpassung der Apothekenvergütung seitens der Bundesregierung.

Neben der Apothekenreform richtete Schellenberg den Fokus auch auf die generelle Lage im Gesundheitswesen. Er machte auf die Belastungen durch hohe Regulation, Honorarkürzungen und einen wachsenden Fachkräftemangel aufmerksam.

Die gemeinsame Initiative aller drei Standesvertretungen, einen Notruf an die Politik zu senden, verdeutlichte Schellenberg als ein klares Signal dafür, dass die hochqualitative Patientenversorgung in Deutschland unter starkem Druck stehe. Er forderte eine angemessene Reaktion seitens der Politik auf diesen Hilferuf.

Abschließend betonte Schellenberg die Notwendigkeit von Strukturreformen im Gesundheitswesen, um die ambulante Versorgung wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten und die Attraktivität der Heilberufe für die kommende Generation zu erhöhen.

Die Apobank selbst ist derzeit noch nicht von den Auswirkungen der Reform betroffen. Allerdings betonte Schellenberg die Notwendigkeit, den Wandel im Gesundheitsmarkt genau zu verfolgen und einen engen Austausch mit den Standesvertretungen zu pflegen.

Die Zukunft der Niederlassung sieht Schellenberg als zunehmend komplex an, wobei neben der Dominanz von Einzelpraxen auch verstärktes Interesse an Angestelltenverhältnissen, Teilzeit und gemeinschaftlichen Praxisformen besteht.

Trotz der bevorstehenden Pensionierung vieler Heilberufler prognostiziert Schellenberg, dass die Zahl der Praxisgründungen bis mindestens 2028 auf hohem Niveau bleiben wird, unterstützt durch neue Versorgungsmodelle wie ausgelagerte Praxen oder vorgelagerte Videosprechstunden.

Die Apobank finanziert grundsätzlich auch Praxisketten und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), sofern sie von Heilberuflern initiiert oder mitgetragen werden. Investorenbeteiligungen werden jedoch strikt abgelehnt, während Grauzonen, wie Ärztegemeinschaften in einer GmbH, eine Ausnahme darstellen.

Klare Grenzen: Zahnärzte und Tierärzte dürfen kein medizinisches Cannabis verschreiben

Am 1. April dieses Jahres trat eine bedeutende Änderung in der Rechtslage bezüglich Medizinalcannabis in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf den medizinischen Sektor hat. Die Neuregelung markiert einen entscheidenden Schritt in der Debatte um die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Insbesondere hat sich die Klassifizierung von Medizinalcannabis als Betäubungsmittel geändert, was zu einer Vielzahl von Fragen und Anpassungen in Apotheken und Arztpraxen geführt hat.

Eine der drängendsten Fragen betrifft die Verschreibungsbefugnis von Cannabis durch Zahnärztinnen und -ärzte. Angesichts ihrer spezifischen Fachgebiete und der Unklarheiten bezüglich der Verschreibung von Medikamenten, stand die Frage im Raum, ob Zahnärzte nun ebenfalls befugt sind, Cannabis zu verschreiben.

Die Antwort auf diese Frage wurde durch klare gesetzliche Vorgaben geliefert, die explizit festlegen, dass Zahnärzte und auch Tierärzte von der Verschreibung, Verabreichung und Abgabe von medizinischem Cannabis ausgeschlossen sind. Die genauen Bestimmungen dazu sind im § 3 Absatz 1 des Medizinal-Cannabisgesetzes festgehalten und lassen keine Interpretationsspielräume zu.

Demnach dürfen nur Ärztinnen und Ärzte, die im Bereich der Humanmedizin tätig sind, Medizinalcannabis verschreiben und beziehen. Diese klare Gesetzeslage schafft Rechtssicherheit für Apotheken und stellt sicher, dass die Verschreibung von Medizinalcannabis ausschließlich durch qualifizierte Mediziner erfolgt.

Aufgrund dieser neuen Regelung betont die ABDA, dass der Bezug von Cannabis auf Vorlage eines Arztausweises ebenfalls nicht gestattet ist. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Verwendung von Medizinalcannabis zu gewährleisten und die Gesundheit der Patienten zu schützen.

Insgesamt verdeutlicht diese jüngste Entwicklung die fortlaufende Debatte und regulatorische Anpassungen im Bereich der Medizinalcannabis-Verschreibung. Während die Legalisierung von Genusscannabis für Erwachsene schnell voranschreitet, sind klare Richtlinien und Vorschriften für die medizinische Anwendung von Cannabis von entscheidender Bedeutung, um eine sichere und effektive Patientenversorgung zu gewährleisten.

Gesundheitsausgaben in Deutschland erreichen Rekordniveau: Kassenalarm wegen drohender Beitragserhöhungen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland erreichen in diesem Jahr voraussichtlich ein historisches Hoch, wie vom GKV-Schätzerkreis prognostiziert. Die Kassen könnten erstmals mehr als 300 Milliarden Euro für die Versorgung ihrer Versicherten ausgeben, wobei die Schätzung bei rund 314 Milliarden Euro liegt, verglichen mit 297 Milliarden Euro im Vorjahr. Diese Steigerung könnte auch zu einer weiteren Erhöhung der Kassenbeiträge führen.

Die Prognose des GKV-Schätzerkreises deutet darauf hin, dass die Ausgaben für die medizinische Versorgung der über 73 Millionen gesetzlich Versicherten in diesem Jahr ein neues Rekordniveau erreichen werden. Dies umfasst Ausgaben für Praxen, Kliniken, Apotheken und andere medizinische Einrichtungen. Der GKV-Spitzenverband betont, dass jeder zusätzliche Euro, der ausgegeben wird, zuerst über erhöhte Krankenkassenbeiträge eingeholt werden muss. Tatsächlich sind die Kassenbeiträge bereits in diesem Jahr angestiegen.

Im vergangenen Jahr verzeichneten alle Hauptbereiche der Versorgung laut dem GKV-Spitzenverband eine Erhöhung der Ausgaben. Insbesondere stiegen die Ausgaben für die Krankenhausbehandlung deutlich an:

Die Ausgaben für Arzneimittel, einschließlich Apotheken, Versandhandel und andere Quellen, erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um etwa 1,4 Milliarden Euro auf 50,3 Milliarden Euro. Die Ausgaben für die Krankenhausbehandlung stiegen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 5,5 Milliarden Euro auf 93,6 Milliarden Euro. Die Ausgaben für die ärztliche Behandlung verzeichneten einen Anstieg um etwa 1 Milliarde Euro auf 47,2 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Ausgaben für die zahnärztliche Behandlung erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,8 Milliarden Euro auf 13,6 Milliarden Euro.

Diese Daten verdeutlichen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die Herausforderungen, die damit einhergehen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung und die Gewährleistung einer effektiven Versorgung für alle Versicherten.

EU beschließt Kostenbeteiligung von Pharma- und Kosmetikfirmen an Abwasserreinigung

Das Europaparlament hat heute eine wegweisende Richtlinie verabschiedet, die eine verbindliche finanzielle Beteiligung von Pharma- und Kosmetikunternehmen an den Kosten der Abwasserreinigung vorsieht. Nach intensiven Verhandlungen mit den Vertretern der EU-Länder wurde ein Kompromiss erzielt, der vorsieht, dass die Hersteller künftig mindestens 80 Prozent der Kosten tragen müssen. Diese finanzielle Unterstützung soll durch nationale Mittel ergänzt werden, um sicherzustellen, dass keine Engpässe entstehen und die Medikamente für die Verbraucher erschwinglich bleiben.

Die Entscheidung für diese Maßnahme wurde durch die Erkenntnis getroffen, dass Arzneimittel und Kosmetikprodukte Mikroschadstoffe in das Abwasser abgeben, die von herkömmlichen Klärwerken nicht immer vollständig entfernt werden können. Darüber hinaus sollen die neuen Vorschriften auch eine strengere Überwachung des Abwassers hinsichtlich antibiotikaresistenter Erreger, Viren und Mikroplastik einführen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Richtlinie ist die Förderung der Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser aus kommunalen Kläranlagen, insbesondere in Gebieten, die unter Wasserknappheit leiden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Ressourceneffizienz zu erhöhen und die Umweltauswirkungen zu verringern.

Bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können, müssen sie von den EU-Mitgliedsstaaten formal gebilligt werden. Die Pläne wurden vom Verband kommunaler Unternehmen positiv aufgenommen, der die Richtlinie als machbares und ambitioniertes Programm bezeichnete. Insbesondere die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung, die sicherstellt, dass alle Hersteller, die ihre Produkte in der EU verkaufen, zur Kostenträgerschaft verpflichtet werden, wurde als bedeutsam hervorgehoben. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass heimische Hersteller nicht benachteiligt werden.

Optimale Betreuung älterer Diabetiker: Ganzheitlicher Ansatz für Lebensqualität

In der Betreuung älterer Menschen mit Diabetes mellitus spielen neben der medizinischen Behandlung auch nichtmedikamentöse Maßnahmen eine entscheidende Rolle, um eine optimale Versorgung und Lebensqualität sicherzustellen. Dies geht aus den neuesten Erkenntnissen der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Diabetes hervor, die im Mai 2023 aktualisiert wurde.

Laut NVL Diabetes ist es von entscheidender Bedeutung, Therapieziele gemeinsam mit den älteren Patienten festzulegen und dabei deren persönliches Risikoprofil zu berücksichtigen. Dabei wird die partizipative Entscheidungsfindung betont, um die Patienten aktiv in den Therapieprozess einzubeziehen und ihre Therapietreue zu fördern.

Ein wichtiger Aspekt in der Betreuung älterer Patienten mit Diabetes ist die Berücksichtigung ihrer häufigen körperlichen Veränderungen und Begleiterkrankungen sowie ihrer individuellen Fähigkeiten und Defizite. Hierbei kann ein geriatrisches Assessment hilfreich sein, um die Therapie entsprechend anzupassen und unterstützende Maßnahmen zu ergreifen.

Besonders im Fokus steht die Vermeidung von Hypoglykämien und die Stärkung der Lebensqualität der älteren Patienten. Daher ist es wichtig, die Therapieziele nicht ausschließlich auf das Erreichen niedriger HbA1c-Werte zu fokussieren, sondern individuell anzupassen, um mögliche Folgeschäden zu vermeiden und die Lebensqualität zu erhalten.

Neben der medikamentösen Therapie spielen auch nichtmedikamentöse Maßnahmen wie Bewegung, Ernährung und Lebensstiländerungen eine wichtige Rolle. Diese sollten an die Bedürfnisse und Möglichkeiten der älteren Patienten angepasst werden, wobei insbesondere das Sturzrisiko berücksichtigt werden sollte.

Die Auswahl der antidiabetischen Medikamente erfolgt ebenfalls individuell und unter Berücksichtigung der Nierenfunktion und möglicher Nebenwirkungen. Metformin gilt in der Regel als Mittel der Wahl, kann jedoch bei Vorliegen kardiovaskulärer oder renaler Begleiterkrankungen durch SGLT2-Inhibitoren oder GLP-1-Analoga ergänzt werden.

Insgesamt erfordert die Betreuung älterer Menschen mit Diabetes eine ganzheitliche und patientenzentrierte Herangehensweise, die ihre individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen berücksichtigt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apothekern, Pflegekräften und den älteren Patienten selbst ist daher unerlässlich, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Kommentar:

Die Betrachtung der Kosten und des Nutzens von Apothekenversicherungen verdeutlicht die essenzielle Rolle einer umfassenden Absicherung für Apothekenbetreiber. Angesichts der vielfältigen Risiken, denen sie ausgesetzt sind, von Naturkatastrophen bis zu Cyberangriffen, ist eine solide Versicherungspolice von entscheidender Bedeutung. Diese nicht nur finanzielle Sicherheit bietet, sondern auch das Vertrauen der Kunden stärkt und somit den langfristigen Erfolg und die Stabilität der Apotheke sichert. In einer Zeit, in der Unsicherheit allgegenwärtig ist, ist eine zuverlässige Versicherung ein unverzichtbarer Schutzschild für Apothekenbetreiber, um sich gegen unvorhergesehene Risiken zu wappnen.

Das Urteil des Landgerichts München II vom 20. Januar 2023 (Aktenzeichen: 11 O 2351/21) verdeutlicht die komplexe Natur der Haftungsfrage bei Verkehrsunfällen, insbesondere an Einmündungen. Die Entscheidung, den Fahrer eines Kleinkraftrades trotz Vorfahrtsrechts zu 60 Prozent haftbar zu machen, unterstreicht die Pflicht jedes Verkehrsteilnehmers, sein Fahrverhalten den jeweiligen Verhältnissen anzupassen. Dieses Urteil könnte auch für Apotheken-Botendienste von Bedeutung sein, die in ähnlichen Verkehrssituationen agieren. Es unterstreicht die Notwendigkeit erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die aktuellen Engpässe bei Tollwutimpfstoffen in Deutschland sind besorgniserregend, da sie die Versorgung mit lebenswichtigen Impfstoffen beeinträchtigen. Die Möglichkeit, zwischen Rabipur und Verorab zu wechseln, bietet jedoch eine gewisse Flexibilität. Es ist entscheidend, dass die öffentlichen Gesundheitsbehörden weiterhin die Verfügbarkeit überwachen und sicherstellen, dass die Postexpositionsprophylaxe (PEP) für Tollwutexpositionen gewährleistet ist.

Die jüngsten Regelungen zur Stückelung von Arzneimitteln markieren einen bedeutsamen Schritt, um Engpässe in der Versorgung zu bewältigen. Die Festlegung einer einmaligen Zuzahlung, unabhängig von Packungsgröße oder Wirkstärke, ist ein Schritt in Richtung Patientenzentrierung und trägt dazu bei, finanzielle Belastungen für Patienten zu minimieren. Diese Maßnahme unterstreicht die Flexibilität des Gesundheitssystems, sich den dynamischen Herausforderungen anzupassen, und sichert gleichzeitig eine kontinuierliche Versorgung für die Patienten.

Die bevorstehende 20-stündige Wartung des Securpharm-Systems zeigt die entscheidende Rolle, die es im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen spielt. Obwohl die vorübergehende Nichtverfügbarkeit Herausforderungen für Apotheken mit sich bringt, ist die regelmäßige Wartung unerlässlich, um die Effizienz und Sicherheit des Systems langfristig zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Apotheken während dieser Zeit weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können und geeignete Maßnahmen treffen, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Die Analyse des Apothekenwandels in Baden-Württemberg bietet wichtige Einblicke in die Herausforderungen, mit denen die Apothekenbranche konfrontiert ist. Die strukturellen Unterschiede und möglichen Gründe für Schließungen unterstreichen die Komplexität der Situation. Es ist entscheidend, dass Regierungsbehörden und Apothekenbetreiber diese Erkenntnisse nutzen, um gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung zu ergreifen. Weitere Forschung ist erforderlich, um die zugrunde liegenden Gründe vollständig zu verstehen und langfristige Lösungen zu entwickeln.

Die Apobank verzeichnete dank gestiegener Zinsen im vergangenen Jahr einen Rekordgewinn, der es ermöglichte, die Dividende auf 6 Prozent zu erhöhen. Trotz dieser positiven Entwicklung plant die Bank den Abbau von 300 Stellen, während sie gleichzeitig ihre Agenda 2025 umsetzt, um das Kerngeschäft zu stärken und Prozesse zu optimieren. Angesichts der globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten bleibt die Prognose für das laufende Jahr vorsichtig optimistisch, aber die Apobank setzt darauf, ihre Wachstumsziele zu erreichen und ihren Erfolg fortzusetzen.

Die Klage der Freien Apothekerschaft gegen die Bundesrepublik Deutschland ist ein wichtiger Schritt, um auf die unzureichende Honorierung der Apothekenleistungen aufmerksam zu machen. Die langanhaltende Stagnation des Fixhonorars ist nicht nur ungerecht gegenüber den Apothekern, sondern gefährdet auch die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln. Es ist an der Zeit, dass die Regierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und eine angemessene Anpassung des Honorars ermöglicht.

Die Einführung des E-Rezepts war zweifellos von Anfangsschwierigkeiten begleitet, darunter technische Probleme und anfängliche Unsicherheiten seitens der Nutzer. Doch trotz dieser Herausforderungen ist die Resonanz insgesamt positiv. Die zunehmende Akzeptanz und die Stabilisierung der Prozesse in den Apotheken sind ermutigende Zeichen für die Zukunft digitaler Gesundheitsprojekte. Um erfolgreich zu sein, ist jedoch weiterhin eine enge Zusammenarbeit und ein offener Austausch zwischen allen beteiligten Parteien unerlässlich. Nur so können zukünftige Projekte wie die Einführung der elektronischen Patientenakte erfolgreich gemeistert werden.

Cathrin Burs' klare Forderung nach einer Honorarerhöhung für Apotheken bringt die angespannte Lage der Branche deutlich auf den Punkt. Die Politik muss nun über bloße Lippenbekenntnisse hinausgehen und konkrete Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu stärken. Die jüngsten Entwicklungen auf Bundesebene sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs über Skonti zeigen die Dringlichkeit einer schnellen Reaktion seitens der Politik, um die Zukunft der Apotheken und die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern.

Schellenbergs Warnung vor den Auswirkungen der geplanten Apothekenreform sollte von der Politik ernst genommen werden. Der anhaltende Rückgang der Apotheken bei gleichzeitig steigendem Beratungsbedarf in einer alternden Gesellschaft stellt eine ernsthafte Herausforderung dar. Die Bundesregierung muss die Forderungen nach einer angemessenen Anpassung der Vergütung berücksichtigen, um die hochqualitative Patientenversorgung zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass Strukturreformen im Gesundheitswesen durchgeführt werden, um die ambulante Versorgung langfristig zu sichern und die Attraktivität des Heilberufs zu erhalten.

Die klare gesetzliche Regelung, die Zahnärzte und Tierärzte von der Verschreibung, Verabreichung und Abgabe von medizinischem Cannabis ausschließt, unterstreicht die Bedeutung einer gezielten medizinischen Fachkompetenz in der Verschreibung von Cannabisprodukten. Diese klare Abgrenzung schafft Rechtssicherheit und betont die zentrale Rolle von Humanmedizinern in der medizinischen Versorgung. Die Regelung zielt darauf ab, die sichere Anwendung von Medizinalcannabis zu gewährleisten und den Patientenschutz zu stärken.

Die prognostizierten Ausgaben im deutschen Gesundheitswesen für dieses Jahr, die voraussichtlich die Marke von 300 Milliarden Euro überschreiten werden, sind alarmierend. Diese Steigerung wird voraussichtlich zu einer weiteren Belastung der Krankenkassenbeiträge führen. Angesichts dieser Entwicklung ist eine gründliche Analyse und möglicherweise eine Überprüfung der Finanzierungsstrategien erforderlich, um eine nachhaltige und erschwingliche Gesundheitsversorgung für alle Versicherten sicherzustellen.

Die Entscheidung des Europaparlaments zur Kostenbeteiligung von Pharma- und Kosmetikfirmen an der Abwasserreinigung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz und Ressourcenschonung. Durch diese Maßnahme werden die Verursacher von Mikroschadstoffen stärker in die Verantwortung genommen und gleichzeitig Anreize für eine verbesserte Abwasserbehandlung geschaffen. Es ist zu hoffen, dass diese Richtlinie dazu beiträgt, die Belastung unserer Gewässer zu reduzieren und die Effizienz der Abwasserreinigung zu steigern.

Die Betreuung älterer Menschen mit Diabetes erfordert eine individuelle und ganzheitliche Herangehensweise, die ihre spezifischen Bedürfnisse und Einschränkungen berücksichtigt. Neben der medizinischen Behandlung spielen auch nichtmedikamentöse Maßnahmen wie Bewegung und Ernährung eine entscheidende Rolle. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsdienstleistern und den älteren Patienten selbst ist unerlässlich, um eine optimale Versorgung und Lebensqualität sicherzustellen.

Absolut! Angesichts der dynamischen Entwicklungen und komplexen Herausforderungen im Gesundheitswesen ist eine kontinuierliche Anpassung und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten unerlässlich. Nur durch einen kooperativen Ansatz, der Innovation fördert und die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellt, können wir eine zukunftsorientierte Apothekenlandschaft schaffen, die eine hochwertige Versorgung für alle gewährleistet.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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